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Adam hat diese Frage gestellt
Ich zahle für meine 3,5-Zimmerwohnung 460€ Kaltmiete, zuzüglich 60€ monatliche Betriebskostenpauschale. Nur jetzt kommts: Fast alle Nebenkosten muss ich extra zahlen:
Strom/Gas/Wasser: Nach Verbrauch direkt an den Versorger
Treppenhaus/Gemeinsschftslicht: an den Mieter der EG-Wohnung.
Geheizt wird mit einer eigenen Gastherme, ist also in den Gaskosten drin, Kaltwasser ist in den Wasserkosten, Warmwasser geht mittels elektrischem Durchlauferhitzer, ist also Teil der Stromkosten.
Aufzug haben wir keinen, auch keinen Hausmeister, keine Gartenpflege etc. Was bleibt also noch übrig, was die 60€ Nebenkosten abdeckt? Die Mülltonne kostet laut Müllabfuhr 98€ im Jahr, also knappe 10€ im Monat. Grundsteuer ist klar, kann aber auch nicht so viel sein. Und was bleibt dann noch übrig???
Stichwörter: btriebskosten + nebenkosnten

5 Kommentare zu „Welche Kosten darf der VM umlegen? ”

Susanne Experte! 27.01.2009 15:34

Abwasser ist immer ein ziemlich dicker Batzen.

Schau mal in die Betriebskostenverordnung, findest Du online, was der VM alles umlegen kann. Auf was bezieht sich denn dein Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten?

Adam 27.01.2009 16:11

Aber Abwasser ist doch Teil der Wassergebühren. Und die Zahl ich ja driekt an das komunale Unternehmen. Im MV steht nur drin, "Mietnebenkosten pauschal 60?" und auf Nachfrage: "Das ist die Müll undsoweiter..." (sie ist Ausländerin)
Kam mir soweit nicht spanisch vor, bis dann der Mieter der EG-Wohnung auf mich zukam, und mir eben die Rechnung für das Treppenhauslicht präsentierte. Wir sind ein 3-Parteienhaus, mit 4 Stromzählern. Für jede Wohnung einen, und eben einer fürs Treppenhaus. Nur, daß der eben nicht über die Eigentümer-gemeinschaft läuft, sondern über den EG-Mieter.
Ist im Prinzip jetzt auch egal, ich wohne hier, und habe nicht vor, auszuziehen. Selbst, wenn mich die gute bei den Nebenkosten über den Tisch gezogen hat, und die Wohnung damit teurer wird, als sie sein müsste.

User75142 Profi 30.01.2009 01:20

Na ja - Du scheinst ja irgendwie zufrieden zu sein...? Dann musst Du die NK-Vorauszahlung abzgl. Gebäudeversicherungen, Müll, Grundsteuer, Straßenreinigung, Wartungen von z.B. Heizungen undsoweiter halt als Sparbuch sehen, denn das, was übrig bleibt muss die Vermieterin Dir im nächsten Jahr nach der Nebenkostenabrechnung ja zurückgeben. Und wenn das viel ist, dann muss sie die Nebenkostenvorauszahlung entsprechend anpassen. Da die Beträge alle nicht verbrauchsabhängig sind, sollte die Dame die NK ziemlich einfach und genau kalkuliert haben.

Adam 30.01.2009 18:38

Nein, es ist kein Sparbuch. Es ist ja auch keine NK-Vorrauszahlung, wo nach einem Jahr abgerechnet wird, sondern eine NK-PAUSCHALE!! Also nix Verbrauch, nix Abrechnung, einfach Pauschbetrag und gut. War ja auch soweit ok, nur, daß eben jetzt nach und nach immer mehr kommt, was plötzlich extra gezahlt werden soll. Und das kommt mir so langsam spanisch vor, bzw ich frag mich langsam, was da noch alles auf mich zukommt.

User75142 Profi 31.01.2009 01:34

Wenn erst nach und nach etwas dazu kam, dann würde ich das nicht bezahlen, wenn im Vertrag ein Pauschbetrag für sämtliche Nebenkosten angegeben ist. Der Vermieter kann ja in anderen Fällen auch nicht z.B. Wartungen für neu angeschaffte Anlagen so einfach umlegen, wenn diese Wartungen im Vertrag nicht als umlegbare Nebenkosten aufgeführt wurden.

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