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Umsturzgefährdeter Baum
Droht ein Baum allein infolge seines Alters auf das Nachbargrundstück zu stürzen, ist der Grundstückseigentümer zur Beseitigung der Gefahrenquelle verpflichtet.
Urteil des BGH vom 21.03.2003
V ZR 319/02
NJW Heft 21/2003, Seite VII