na toll
Hallo!
Das Thema interessiert mich brennend. Ich habe genau dasselbe Problem. Ich habe den Mietvertrag von meinem Vormieter übernommen. Und jetzt im Winter ist mir aufgefallen, dass ich überhaupt keine Heizung in der Küche habe. Mich hat auch niemand darauf aufmerksam gemacht...
Vielleicht kann ja mal jemand was dazu schreiben.
Gruß Thorsten
Susanne
Ja, das Zauberwort heißt:
Gemietet wie gesehen bzw. vertragsgemässer Zustand.
Ein Mangel besteht lediglich, wenn eine bestimmte Temperatur nicht erreicht wird. Den Mangel auszugleichen kann der VM Euch aber auch einen elekrtischen Heizlüfter zur Verfügung stellen - auf Nachrüstung eines Heizkörpers besteht kein Anspruch.
gombogur
Hallo Susanne,
das habe ich befürchtet. Danke für die Bestätigung.
Jelly