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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo...

und zwar bin ich januar 2006 umgezogen und musste vorm einzug eine courtage in höhe von 350 € an meine vermieterin zahlen.

jetzt habe ich aber folgendes bei immobilienscout24.de gelesen:


Keine Provision gibt es zum Beispiel, wenn eine Sozialwohnung vermittelt wird, wenn der Vermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist, oder wenn er mit dem Eigentümer, Verwalter oder Vermieter rechtlich oder wirtschaftlich eng verflochten ist. Abstand muß der Mieter für die neue Wohnung nicht zahlen. Weder der Vermieter noch der Vormieter können Geld für das bloße Freimachen der Wohnung verlangen. Der Vormieter kann allenfalls Kostenerstattung für den eigenen Umzug fordern.[/color:5e0bf]

denn meine vermieterin oder ihr vater ist auch gleich eigentümer/ in von der wohnung. sie hat aber eine wohnungs gmbh wodrüber das alles läuft.

wie schaut es jetzt mit meiner courtage aus ??? kann ich die zurück fordern oder kann sie eine courtage nehmen ???

danke und gruß
Stichwörter: courtage + vermieter

1 Kommentar zu „Courtage für Vermieter....”

Susanne Experte!

Natürlich zurückfordern. Wie schon richtig erkannt, darf die Vermieterin keine Courtage erheben!

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