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Die neue Energiesparverordnung (EnEV) verpflichtet Hauseigentümer dazu, bis Ende 2006 Heizungs- und Warmwasserrohre zu ummanteln, wenn sie durch unbeheizte Räume führen. Darauf weist die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse in Potsdam hin. Hintergrund ist, dass ein ungedämmtes Rohrnetz bis zu 15 Prozent seiner so <br />
genannten Wärmefracht verlieren kann. Die gleiche Frist gilt für ungedämmte Decken zwischen beheizten Räumen und dem Dachspeicher, (dpa)<br />