Gast
Zwecks Besichtigung müssen Sie Interessenten die Wohnung zeigen. Allerdings sollte der Vermieter das vorher ankündigen.
Termine für die Besichtigung können Sie mit den Anrufenden ausmachen, damit dies auch passiert, wenn es Ihnen passt. Um das zu gewährleisten, so muss eine Erreichbarkeit und Vorliegen einer Telefonnummer da sein. Ansonsten kann ja niemand mit Ihnen Termine absprechen.
Stehen Interessenten schon vor der Tür, so liegt das in Ihrem Ermessen, ob Sie diese herein lassen oder nicht.
Passt es Ihnen in einem Moment nicht, so müssen Sie aber einen Ausweichtermin ausmachen, wann die Leute noch einmal wieder kommen können. Und dafür müssen Sie selbst Ihre Tel.Nr. geben oder mündlich einen anderen Termin vereinbaren.