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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
haben einen Mietvertrag über eine 2-Zimmerwohnung nach kurzer Besichtigung unterschrieben. Im Mietvertrag steht die Quadratmeterzahl 66,34. Nachdem wir die gesamte Wohnung ausgemessen haben, um Küche, etc zu kaufen, ist ein ganz anderer Flächenwert herausgekommen. Wir haben - ohne die Schrägen abzuziehen - eine Fläche von ca. 54 qm herausbekommen. Die Schrägen gehen auf einen Meter, wenn nicht sogar weniger runter. Wir haben die Vermieterin darauf angesprochen. Sie räumte ihren Fehler ein und will den Vertrag ändern. Da sie ja nun die Miete kürzen muss, will sie einfach den Grundmietpreis erhöhen, d.h von 4, 50€ will sie nun 5 € pro qm.
Nun unsere Frage: Wir müssten doch nun einen neuen Mietvertrag unterschreiben, bzw. in die Veränderungen einwilligen, oder?
... Im Prinzip wollen wir gerne vom Mietverhältnis zurücktreten. Zum einen ist die Wohnung viel zu klein, zum anderen droht sie schon jetzt mit einem Anwalt, wenn wir nicht einwilliigen und einziehen. Wir haben bereits 600 € Kaution hinterlegt, die sie auf keinen Fall wieder rausrücken will. Ihr seht, die Fronten sind bereits vor Einzug verhärtet und sie würde direkt unter uns wohnen. das kann ja eigentlich schon nicht mehr gut gehen.
Wir hoffen, aus dem Mietvertrag austreten zu können...und hoffen, von Euch Hilfe und Ratschläge zu bekommen.
Danke!
Stichwörter: mietvertrag + rücktritt

0 Kommentare zu „Rücktritt vom Mietvertrag”

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