Gast
Ja, der Vermieter darf die Koste der Heizungsmodernisierung auf die Mieter umlegen, und zwar, soweit ich weiß, in voller Höhe. Er muß diese Kosten aber über mehrere Jahre verteilen und darf pro Jahr nur maximal 11% der Gesamtkosten auf die Mieter umlegen.
Wenn du bei Mietvertragsabschluß von dem kaputten Fenster und der verschimmelten Fußleiste gewusst hast, dann kansst du die Miete unter Umständen nicht mindern, weil die Mängel bekannt waren. Es sei denn, die Beseitigung durch den Vermieter war vereinbart. Was steht denn im Mietvertrag dazu? Ich nehme mal an nichts. Dann sollte der gesunde Menschenverstand also davon ausgehen, daß der vertragsgemäße Zustand der Wohnung mit Fensterscheibe und ohne vergammelte Scheuerleiste ist.
Zunächst solltest du daher erst einmal den Vermieter (am besten schriftlich) auffordern, die Leiste und die Fensterscheibe zu erneuern. Erst wenn nichts passiert, dann solltest du nach einer angemessenen Zeit an eine Mietminderung denken, bzw. machen. Diese beabsichtigte Mietminderung dem Vermieter aber vorher[/b:39be7] mitteilen.
Gast
Darf der Vermieter die Kosten für eine Heizungsmodernisierung an den Mieter umlegen und in welcher Höhe?
und
habe fogende Probleme: bin vor 9 Tagen umgezogen in meiner neuen Wohnung habe ich ein kaputes Fenster in der Küche und Schimmel hinter einer Leiste im Wohnzimmér. Folgende Frage habe ich an Sie: Kann ich meine Miete kürzen oder gleich ganz einbehalten? Würde mich freuen wenn Sie mir antworten.
Mit freundlichen Gruß[/quote:a85d5]
die miete ganz kann man nicht einbehalten
bevor man eine mietminderung geltend macht, soll der mangel an der mietsache dem vermieter aber angezeigt werden
der mangel darf aber bei der wohnungsübernahme nicht bekannt gewesen sein
eine modernisierung darf auf die mieter umgelegt werden und zwar in der höhe von 11%