Gast
Hallo,
find den Beitrag leider nicht, aber je nach Wohndauer gilt:
Haben Sie einen Mietvertrag, der vor oder nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde und am 01.09.2001 oder später begonnen hat, dann gelten unabhängig von der Formulierung im Vertrag für den Mieter die neuen dreimonatigen Kündigungsfristen (Die Frage, ob und wie hierauf verzichtet werden kann, ist bislang umstritten und ungeklärt), für den Vermieter 3 Monate bei bis zu 5 Jahren Wohndauer, 6 Monate bei 5-8 Jahren Wohndauer und 9 Monate bei über 8 Jahren Wohndauer.
gruß
dirkh.
Gast
Danke sehr <!-- s --><!-- s -->