forsetis 02.03.2015 16:35
Und was hat der Hobbywerker darauf geantwortet, als Sie ihn auf sein lautes Verhalten angesprochen haben? Wenn mich etwas stört, dann rede ich ganz freundlich mit dem Verursacher. Nur so als Denkanstoß.
Anna1982 02.03.2015 17:45
Dessen bin ich mir bewusst! Das war ja auch nicht meine Frage, sondern ob es erlaubt ist, hobbymäßig in einer Wohnung mehrmals die Woche zu werkeln. Ich finde es ziemlich rücksichtslos und so etwas zählt nicht zu den normalen Wohngeräuschen! Werkeln ist noch belastender als Musizieren oder dergleichen, was ich ja noch ertragen könnte! Ich habe versucht, mit ihm freundlich zu reden! Allerdings meint er, nicht die Tür öffnen zu müssen!
Adrea 05.03.2015 22:40
ich denke, hier muss man mehr auf die Hausordnung und die Ruhezeiten geachtet werden. Alles andere ist in Rahmen
Banane 04.04.2015 20:46
rücksichtslos sein ist leider keine Straftat, auch im Mietrecht nicht anfechtbar.In diesem Fall mußt Du tatsächlich ein Lärmprotokoll anfertigen, also immer die Zeit der Belästigung aufschreiben, und letztendlich mßte die Lautstärke gemessen
werden. Ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Entweder Du bringst den zu Vernuft,oder zu schlägst genau so zurück....!
wäre allerdings nicht legal!! Hilft aber manchmal.