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Anna1982 hat diese Frage gestellt
Liebe Foren-Teilnehmer,

ich habe ein Problem mit einem direkten Nachbarn über mir. Ich wohne in einem 8-Parteien-Haus. Dieser Nachbar werkelt hobbymäßig. Seit Jahren schaue ich mir das schon mit an. Aber nun ist die Toleranzgrenze bei mir überschritten! Sein Werkeln äußert sich dahingehend, dass er alle paar Wochen die Bohrmaschine anschmeißt oder laut hämmert. Bisher habe ich es so hingenommen, weil ich dachte, dass es ja nur alle paar Wochen ist. Er wohnt allerdings schon ca 7 Jahre hier dh. er bastelt einfach so aus Langeweile und Dinge, die nicht für ihn gedacht sind. Er scheint arbeitslos zu sein, weil er meist den ganzen Tag zu Hause sitzt. Nun nehme ich seit ein paar Wochen täglich von oben ein Gepolter wahr, als würde er ständig schwere Gegenstände hin- und herrücken bzw. umschmeißen. Wie verhält es sich im Mietrecht bzw. gibt es ein Gesetz für diesen Fall? Muss man sich so etwas als Mieter gefallen lassen, wenn der Nachbar hobbymäßig stets und ständig werkelt? Ich arbeite von zu Hause aus am PC und muss mich sehr konzentrieren, was bei diesen nervigen Geräuschen schwer ist. Ich finde, dass Werkeln nicht zu den normalen Wohngeräuschen zählt und man dies auch in der Garage oder im Keller machen kann.

Wer kann mir helfen?
Danke im Voraus. mfg Anna

4 Kommentare zu „Darf Mieter Wohnung als Hobbyraum zum Werkeln nutzen?”

forsetis Experte! 02.03.2015 16:35

Und was hat der Hobbywerker darauf geantwortet, als Sie ihn auf sein lautes Verhalten angesprochen haben? Wenn mich etwas stört, dann rede ich ganz freundlich mit dem Verursacher. Nur so als Denkanstoß.

Anna1982 02.03.2015 17:45

Dessen bin ich mir bewusst! Das war ja auch nicht meine Frage, sondern ob es erlaubt ist, hobbymäßig in einer Wohnung mehrmals die Woche zu werkeln. Ich finde es ziemlich rücksichtslos und so etwas zählt nicht zu den normalen Wohngeräuschen! Werkeln ist noch belastender als Musizieren oder dergleichen, was ich ja noch ertragen könnte! Ich habe versucht, mit ihm freundlich zu reden! Allerdings meint er, nicht die Tür öffnen zu müssen!

Adrea aktiver Benutzer 05.03.2015 22:40

ich denke, hier muss man mehr auf die Hausordnung und die Ruhezeiten geachtet werden. Alles andere ist in Rahmen

Banane Profi 04.04.2015 20:46

rücksichtslos sein ist leider keine Straftat, auch im Mietrecht nicht anfechtbar.In diesem Fall mußt Du tatsächlich ein Lärmprotokoll anfertigen, also immer die Zeit der Belästigung aufschreiben, und letztendlich mßte die Lautstärke gemessen
werden. Ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Entweder Du bringst den zu Vernuft,oder zu schlägst genau so zurück....!
wäre allerdings nicht legal!! Hilft aber manchmal.

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