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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich wohne seit etwas über einem Jahr mit meiner Freundin in einem Haus mit zwei weiteren Mietern.
Erdgeschoss: Wir
1. Stock: Frührentner / 65 / wohnt dort schon ewig (folgend: Herr K)
2. Stock: Ein weiterer Mieter / seit ca. 6 Monaten (folgend: Herr U)

Herr K[/b:3af40] wurde als uns vor Mietantritt als derjenige vorgestellt der für Hausmeistertätigkeiten zuständig ist. Dies sowohl von der Immobilienmaklerin als auch von den Vermietern.
Das Grundstück hat einen Garten deren Nutzung und Pflege uns obliegt.

Problem 1:
Herr K[/b:3af40] hat bis vor einigen Monaten alle Mülltonnen regelmäig und zuverlässig auf die Straße gestellt.
Dann anfang diesen Jahres (ca. Feb) hat er die BioTonne einfach stehen lassen und sich um diese nicht mehr gekümmert.
Bei einem "Treffen" im Treppenhaus (Die Tonne wurde zu diesem Zeitpunkt schon min. das dritte mal NICHT geleert) übermittelte er mir damals die Nachricht, die Vermieter hätten gesagt wir sollten uns darum kümmern da wir ja auch für die Gartenpflege verantwortlich wären. Auf meinen Einwand, dass er das bisher ja immer gemacht hat, warum er es denn jetzt nicht mehr machen wolle reagierte er unfreundlich. Er hätte bisher keinenfalls regelmäßig gemacht und würde es in Zukunft nicht mehr machen.
Um weiteren Streit zu vermeiden haben wir uns damals entschieden diese Tonne auf die Straße zu stellen.

Problem 2:
Der gesamte Keller muss mit Hilfe eines Entlüfters entwässert werden da das Mauerwerk Feuchtigkeit zieht uns sonst schimmeln würde. Das entlehren des Entlüfters übernahm bis vor 2 Wochen ebenfalls Herr K[/b:3af40]. Dann stellte er dies abrupt ein, als ich ihn darauf ansprach meinte er wir seien dafür verantwortlich und er hätte in der Vergangenheit dies auch nur sporadisch getan wenn er im Keller gewesen sei, und dort wäre er ja nicht so oft wie wir.
Resultat war dass der Entlüfter überlief und eine riesige Wasserpfütze hinterlassen hat.
Zusätzlich zu erwähnen ist hier das der Raum in dem Dieses Gerät steht uns als Kellerraum zusteht, dort allerdings auch die Warmwasserboiler, sowie Möbelstücke der Vermieter stehen (mit Inhalt) was eine Nutzung dieses Raumes (bis auf Trockner, Gefrierschrank und Getränkeregal) nicht wirklich ermöglicht.
Sind wir verplichtet den Entlüfter zu entlehren nur weil er in einem Kellerraum steht dessen Nutzung uns zusteht. Obwohl es Ursprünglich hieß dass Herr K[/b:3af40] dafür verantwortlich ist?
Siehe auch Skizze keller.jpg

womit wir zu Problem 2.1 kommen:
Der besagte Kellerraum steht zu unserer Nutzung im Mietvertrag. Auch alle sich dort befindlichen Gegenstände (Kleiderschrank/Truhe usw.) sind aufgelistet.
Diese sind allerdings nicht zu Nutzen da sie mit Sachen der Vermieder gefüllt sind.
In wie weit können wir verlangen diese Gegenstände zu entfernen bzw den Inhalt daraus zu entfernen, damit wir den Keller Nutzen können?

Problem 3:
In unserem Mietvertrag steht:
Folgende Betriebskosten [...] sind in der Miete nicht enthalten und gesondert zu zahlen:
u.A. :
- Straßenreinigung
- Bürgersteigreinigung
- Schneebeseitigung und Streuen bei Glatteis

dafür zahlen wir monatlich einen Betrag X.

Nun hat Herr K[/b:3af40] uns aufgefordert uns auch um die Bürgersteigreinigung zu kümmern, da damit jeder im Haus mal dran wäre und es ja auch in unserem Vertrag stehen würde. Als ich Herrn U[/b:3af40] gefragt habe ob er zur Bürgersteigreinigung verpflichtet sei, bzw ob es in seinem Mietvertrag stehen würde antwortete er mit nein.
Somit haben weder er noch wir die Verpflichtung dies zu tun.
Nach dem Eingangstor der Straße befindet sich ein Weg und eine Hecke an der Garagenwand gegenüber. Dieser Weg führt bis zum Ende der Garage und ändert dort seinen Belag, ab da setz auch der Garten an. Meiner Meinung nach gehört diese Stück Grund deswegen nicht zum Garten, bedarf alsp theoretisch auch nicht unserer Pflege (obwohl ich diese bisher gemacht habe.) Wie sieht das rechtlich aus?
siehe auch Skizze grundstück.jpg (rote Linie meiner Meinung nach Gartengrenze)

Ich will mich jetzt mit Herrn K[/b:3af40] zusammen setzen und versuchen ein Lösung zu finden.
Allerdings sehe ich da keine große Chance da er sich schon im Vorfeld sehr unkooperativ gezeigt hat und lieber die Vermieter angerufen hat als Dingen die ihn gestört haben zu uns zu kommen.
Daher würde ich gerne wissen was unserer Vermieter für Möglichkeiten gegen uns haben wenn wir uns mit Herrn K[/b:3af40] nicht einigen sollten.

Sollten noch zusätzliche Infos benötig werden einfach schreiben ^^
vielen Dank im vorraus
Stichwörter: keller + mehrere + müll + fragen + garten

1 Kommentar zu „mehrere Fragen (Garten; Keller; Müll)”

Susanne Experte!

Hallo zusammen,

ich wohne seit etwas über einem Jahr mit meiner Freundin in einem Haus mit zwei weiteren Mietern.
Erdgeschoss: Wir
1. Stock: Frührentner / 65 / wohnt dort schon ewig (folgend: Herr K)
2. Stock: Ein weiterer Mieter / seit ca. 6 Monaten (folgend: Herr U)

Herr K[/b:18471] wurde als uns vor Mietantritt als derjenige vorgestellt der für Hausmeistertätigkeiten zuständig ist. Dies sowohl von der Immobilienmaklerin als auch von den Vermietern.
Das Grundstück hat einen Garten deren Nutzung und Pflege uns obliegt.

Problem 1:
Herr K[/b:18471] hat bis vor einigen Monaten alle Mülltonnen regelmäig und zuverlässig auf die Straße gestellt.
Dann anfang diesen Jahres (ca. Feb) hat er die BioTonne einfach stehen lassen und sich um diese nicht mehr gekümmert.
Bei einem "Treffen" im Treppenhaus (Die Tonne wurde zu diesem Zeitpunkt schon min. das dritte mal NICHT geleert) übermittelte er mir damals die Nachricht, die Vermieter hätten gesagt wir sollten uns darum kümmern da wir ja auch für die Gartenpflege verantwortlich wären. Auf meinen Einwand, dass er das bisher ja immer gemacht hat, warum er es denn jetzt nicht mehr machen wolle reagierte er unfreundlich. Er hätte bisher keinenfalls regelmäßig gemacht und würde es in Zukunft nicht mehr machen.
Um weiteren Streit zu vermeiden haben wir uns damals entschieden diese Tonne auf die Straße zu stellen.

Problem 2:
Der gesamte Keller muss mit Hilfe eines Entlüfters entwässert werden da das Mauerwerk Feuchtigkeit zieht uns sonst schimmeln würde. Das entlehren des Entlüfters übernahm bis vor 2 Wochen ebenfalls Herr K[/b:18471]. Dann stellte er dies abrupt ein, als ich ihn darauf ansprach meinte er wir seien dafür verantwortlich und er hätte in der Vergangenheit dies auch nur sporadisch getan wenn er im Keller gewesen sei, und dort wäre er ja nicht so oft wie wir.
Resultat war dass der Entlüfter überlief und eine riesige Wasserpfütze hinterlassen hat.
Zusätzlich zu erwähnen ist hier das der Raum in dem Dieses Gerät steht uns als Kellerraum zusteht, dort allerdings auch die Warmwasserboiler, sowie Möbelstücke der Vermieter stehen (mit Inhalt) was eine Nutzung dieses Raumes (bis auf Trockner, Gefrierschrank und Getränkeregal) nicht wirklich ermöglicht.
Sind wir verplichtet den Entlüfter zu entlehren nur weil er in einem Kellerraum steht dessen Nutzung uns zusteht. Wenn Du der Einzige bist, der Zutritt hat-ja ansonsten Warum bzw. auf welcher Grundlage??? [/color:18471]Obwohl es Ursprünglich hieß dass [b:18471]Herr K[/b:18471] dafür verantwortlich ist?
Siehe auch Skizze keller.jpg

womit wir zu Problem 2.1 kommen:
Der besagte Kellerraum steht zu unserer Nutzung im Mietvertrag. Auch alle sich dort befindlichen Gegenstände (Kleiderschrank/Truhe usw.) sind aufgelistet.
Diese sind allerdings nicht zu Nutzen da sie mit Sachen der Vermieder gefüllt sind.
In wie weit können wir verlangen diese Gegenstände zu entfernen bzw den Inhalt daraus zu entfernen, damit wir den Keller Nutzen können?
[color=#FF0000:18471]Wenn im MV vereinbart, dass dieser Raum zu Eurer Nutzung ist, dann:
Vermieter Frist setzen zur Räumung
lässt er diese Frist verstreichen, dann Mietminderung von 3-%
Und das ist auch unabhängig vom Entfeuchter
[/color:18471]
Problem 3:
In unserem Mietvertrag steht:
Folgende Betriebskosten [...] sind in der Miete nicht enthalten und gesondert zu zahlen:
u.A. :
- Straßenreinigung
- Bürgersteigreinigung
- Schneebeseitigung und Streuen bei Glatteis

dafür zahlen wir monatlich einen Betrag X.

Nun hat [b:18471]Herr K[/b:18471] uns aufgefordert uns auch um die Bürgersteigreinigung zu kümmern, da damit jeder im Haus mal dran wäre und es ja auch in unserem Vertrag stehen würde. Als ich [b:18471]Herrn U[/b:18471] gefragt habe ob er zur Bürgersteigreinigung verpflichtet sei, bzw ob es in seinem Mietvertrag stehen würde antwortete er mit nein.
Somit haben weder er noch wir die Verpflichtung dies zu tun.
[color=#FF0000:18471]Wenn in Deinem Vertrag steht, dass Du dafür zahlst, dann hast Du nichts damit zu tun ist mit Betrag x abgegolten.
Gibt es eine Hausordnung, wo etwas anders geregelt ist?
Wurde die gleichzeitig mit dem MV ausgehändigt?[/color:18471]

Nach dem Eingangstor der Straße befindet sich ein Weg und eine Hecke an der Garagenwand gegenüber. Dieser Weg führt bis zum Ende der Garage und ändert dort seinen Belag, ab da setz auch der Garten an. Meiner Meinung nach gehört diese Stück Grund deswegen nicht zum Garten, bedarf alsp theoretisch auch nicht unserer Pflege (obwohl ich diese bisher gemacht habe.) Wie sieht das rechtlich aus?
siehe auch Skizze grundstück.jpg (rote Linie meiner Meinung nach Gartengrenze)

Ich will mich jetzt mit [b:18471]Herrn K[/b:18471] zusammen setzen und versuchen ein Lösung zu finden.
Allerdings sehe ich da keine große Chance da er sich schon im Vorfeld sehr unkooperativ gezeigt hat und lieber die Vermieter angerufen hat als Dingen die ihn gestört haben zu uns zu kommen.
Daher würde ich gerne wissen was unserer Vermieter für Möglichkeiten gegen uns haben wenn wir uns mit [b:18471]Herrn K[/b:18471] nicht einigen sollten.

Sollten noch zusätzliche Infos benötig werden einfach schreiben ^^
vielen Dank im vorraus[/quote:18471]

Grundsätzlich kann der andere Mieter, Herr K, Arbeiten nicht auf Euch abwälzen, wann es ihm passt. Mit Herrn K besteht ja auch keinerlei Vertragsverhältnis, weiterhin ist daran zu denken, dass Herr K die Arbeiten bisher nicht nicht unentgeltlich gemacht hat. Die Vergütung müsste in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, Posten Hausmeisterkosten.

Auch die Vermieter könnten die Arbeiten nicht einfach so auf Euch abwälzen, das wäre eine einseitige Vertragsänderung, die so nicht möglich ist.
Vielleicht bist Du ja bereit, Arbeiten wie Mülltonnen rausstellen oder Entfeuchter entleeren gegen eine Vergütung anzunehmen. Das sollte separat vom MV schriftlich festgehalten werden!

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