Gast
Wir wohnen seit 16 1/2 Jahren in ein und derselben Wohnung. Unsere Wohnung liegt im 1. Stock. Vor 7 Jahren hat unser Vermieter den Dachboden als Mietwohnung ausgebaut. Von dem Pärchen, welches nach der Fertigstellung einzog hörte man Tag und Nachts nichts. Aber leider trennten sie sich nach 4 Jahren und ein einzelnen jünger Mann war der Nachmieter. Er hatte vor mit seiner Freundin diese Wohnung zu beziehen. Da sich diese aber nicht von ihrem Hund trennen konnte und Tiere laut Mietvertrag nicht erlaubt sind, stand die Wohnung bis zur nächsten Kündigung ein Jahr lang leer. Zwei Albaner, wovon der eine erst kurz mit einer Deutschen verheiratet war folgten nach. Als wir nach einem Monat anfragten, daß die Umzugsarbeiten doch langsam erledigt sein müßten und ob der Rest nicht nicht zu einer normalen Tageszeit erledigt werden könnte, bekamen wir zur Antwort "um 22 Uhr geht es doch erst richtig los". Es waren auch keine Umzugs-oder Renovierungarbeiten gewesen, die uns den Schlaf raubten. Zahlreiche Kumpel und Kollegen der Südländer gingen im Haus ein und aus. Inzwischen war auch schon unsere untere Nachbarsfamilie auf 180. Die zwei Kinder waren schon ein paarmal nachts durch den Lärm im Treppenhaus aufgewacht. Eines Morgens, besser gesagt gegen Mittags zählten wir einmal 9 Mann, die das Haus verließen. Unser Vermieter war selbst verzweifelt, so daß wir die Möglichkeit einer Mietkürzung gar nicht in Betracht zogen. Als die obere Wohngemeinschaft nach 4 Monaten schon mit 2 Monatsmieten in Verzug war, sah unser Vermieter eine Lösung näherkommen. Nach weiteren 2 Monaten konnte endlich die erlösende Kündigung ausgesprochen werden. 3 Monatsmieten hatte unser Vermieter zwar eingebüst, aber wir alle dachten, schlimmer kann es in Zukunft nicht mehr kommen. Es kam auch nicht mehr schlimmer. Unser Vermieter versprach uns bei der Auswahl, der Nachmieter sorgfältiger zu sein und die Wohnung mit nicht mehr als 2 Personen zu belegen. Es zog wieder ein alleinstehender Mann ein, der auch wieder Kontakt mit der Nachbarschaft suchte, sogar die Hausordnung erledigte und in seiner Freizeit kaum zu Hause war. Das er in Schichten arbeitete störte deshalb ebensowenig. Es folgte ein ruhiges, halbes Jahr in dem ich wieder ausgeschlafen, früh um 7 Uhr auf der Arbeit erschien und mein Mann das neu gewonnene Rentendasein geniesen konnte. Dies änderte sich als unserer oberer Nachbar aus seinem Urlaub in der Dominikanischen Republik eine Ehefrau mitbrachte. Das wir mit keinen Salsa und Rumba Rytmen schon beim Öffnen der Haustür empfangen werden wollen, ist inzwischen angekommen und ist auf Zimmerlautstärke reduziert. Aber um 21 Uhr wird mit dem Kochen angefangen. Da die Küche zum Essen zu klein ist, wird wenn der "Herr" heim gekommen ist, ab 23 Uhr im Wohnzimmer gespeisst. Das Wohnzimmer über unserem Schlafzimmer ist in den Nachtstunden der Hauptaufenthaltsraum. Durch den Steinfußboden hört man jeden Tritt, ein rückender Stuhl oder herunter gefallendes Besteck, läßt einem senkrecht im Bett sitzen. Vor 12 Uhr Nachts ist an Schlaf manchmal nicht zu denken, aber für mich heißt es kurz vor 6 Uhr wieder aufzustehen. Aber mit dieser kurzen Zeit an Schlaf komme ich leider nicht aus. In der Arbeit bin ich nicht mehr konzentriert genug - es passieren Leichtsinnsfehler. Wir haben deshalb den oberen Mieter gebeten, über den Steinfußboden einen Teppich zu verlegen, wovon er aber absolut nicht wissen will. Angeblich weil die Wohnung nicht so gut zum Reinigen wäre. Außerdem wäre der Schallschutz eine Sache des Vermieters. Für uns ist dies nicht verständlich, da wir auch in unseren Hauptaufenthaltsräumen selbst Teppichböden verlegt haben. Ich finde es geht eben nicht anders in einem hellhörigen Mietshaus. Nun gut, wir haben dieses Problem unserem Vermieter dagelegt und diesem sogar angeboten uns an dem Teppichboden, dann mitzubeteiligen. Allerdings ist dieser der Meinung, daß dem oberen Mieter zugemutet werden kann, ab 20 Uhr Ruhe zu halten, mit der Begründung, da dies den ersten Mietern der Wohnung auch möglich war. Ich bin zwar auch der Meinung, daß um diese Uhrzeit nicht mehr gekocht werden muß und man schnell noch einen kleinen Happen in der Küche verzehren kann. Nämlich auch mein Mann hat vor seiner Rente im Schichtbetrieb gearbeitet und ich wäre niemals in dieser Zeit auf die Idee gekommen um 22 Uhr abends noch Essen zu servieren. Kann man eine Uhrzeit im Haus festlegen, wann Ruhe zu herrschen hat? Auch unsere unteren Nachbarn wären interessiert, daß zur Schlafenszeit der Kinder um 20 Uhr keine Waschmaschine eingeschaltet oder eine Unterhaltung im Treppenhaus stattfindet.[/quote:aabd5]
gääääääääääääääähn!
FischkoppStuttgart
Grundsätzlich gilt die Hausordnung.
Es ist erlaubt auch nachts (21Uhr) zu Kochen.
Es ist erlaubt, sich in seinen Räumen aufzuhalten und zu bewegen.
Klar, man sollte Lärm vermeiden. Aber nun ja.
Schallschutz ist Sache des VM.
Rücksicht Sache des Mieters.
Aus eigener Erfahrung ist ein Läufer unterm Tisch schon Gold wert. Filznägel unter Stühlen machen den Rest.
Versuchen sie doch einfach mal den Mieter nochmal drauf anzusprechen!