Berthelstal 03.12.2010 09:05
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen Raum ohne Fenster handelt. Beim Tapezieren tritt, durch das Trocknen des Leimes bedingt, eine enorm hohe Luftfeuchtigkeit auf. Diese kann dann nur auf dem Wege einer erhöhten Temperatur in der Luft gebunden werden. Dazu ist auch eine regemäßige Lüftung vonnöten.
Nach 2 -3 Tagen müßte die Trocknung aber beendet sein.
Das dauerhafte Heizen haben Sie da etwas mißverstanden. Richtig ist auch, daß Sie da in Ihrer Abwesenheit nicht heizen müssen oder brauchen. Wenn die Tapete trocken ist, hat sich die Sache sowieso erledigt.
bitteumrat 03.12.2010 09:44
Dem was Berthelstal geschrieben hat, kann ich als Maler und Lackierergeselle vonn zustimmen.
Sie brauchen nur für eine ordentliche Durchlüftung und der Hilfe des Heizlüfters dafür zu sorgen, das während der Zeit wo renoviert wird und sie zu Hause sind, das ganze gut trocken kann.
Das der Maler sich aber einfach so beschwert, finde ich fragwürdig. Da hätte er sie selber einfach direkt drum bitten sollen. So ein Flegel
bitteumrat 03.12.2010 09:45
oh im ersten Satz sollte es "VOLL" heisen und nicht "vonn".
skceb 03.12.2010 10:05
Hallo,
erstmal vielen Dank für Ihre Antworten.
Der Raum selbst verfügt über ein Fenster, das Tapezieren lag bereits über eine Woche zurück. Da aber quasi "in" der Dusche tapeziert wurde, gehe ich davon aus das sich die Tapete wärend der langen Zeit durch die beim Duschen entstehende erhöhte Luftfeuchtigkeit vollgesogen hat.
Wissen Sie denn inwiefern der Vermieter verlangen kann einen strombetriebenen Heizlüfter dauerhaft, sei es via Zeitschaltuhr, einzusetzen wenn ich nicht anwesend bin?
Besten Dank & Grüße
skceb
Bladder 04.12.2010 10:52
Ich sehe hier den Vermieter in der Pflicht. Für Instandhaltung und Instandsetzung ist er allein Verantwortlich. § 535 BGB.
Die Kosten, die durch die erforderliche Trocknung entstehen gehören ohne Wenn und Aber dem Vermieter.
Ein Mieterverein hilft Ihnen bei der Durchsetzung einer Mietminderung bzw. bei der Geltendmachung der Forderung gegen den Vermieter.