Susanne
Allerdings: das ist Hausfriedensbruch und Du kannst bei der Polizei Strafanzeige stellen. Ausserdem würde ich an Deiner Stelle sofort das Schloss auswechseln, damit das nicht mehr passiert. Das alte Schloss aufbewahren um bei Auszug wieder einzubauen.
Gast
Hi Susanne,
Ausserdem würde ich an Deiner Stelle sofort das Schloss auswechseln, damit das nicht mehr passiert. Das alte Schloss aufbewahren um bei Auszug wieder einzubauen.[/quote:ac241]
Das habe ich mir als erstes auch überlegt. Werde ich auch auf jeden Fall machen. Zur Überbrückung lege ich jetzt immer etwas hinter die Tür um - wenn ich nach Hause komme - zu sehen ob jemand in der Wohnung war.
Allerdings: das ist Hausfriedensbruch und Du kannst bei der Polizei Strafanzeige stellen.[/quote:ac241]
Entstehen mir dadurch irgendwelche Kosten? Gehe ich dann einfach auf die Polizei und sage ich möchte Herrn XY anzeigen, da er widerrechtlich in meine Wohnung eingedrungen ist? Kann ich da irgendwie ne Mietminderung rausholen? Ehrlich gesagt würde ich am liebsten ausziehen ... fühl mich jetzt echt nicht mehr wohl dabei im Glauben zu sein, dass der in meiner Abwesenheit in meine Wohnung geht.
Viele Grüße
Susanne
Strafanzeige bei der Polizei stellen kostet nichts! Gleichzeitig kündigen ist sinnvoll, möglicherweise steht Dir auch eine fristlose Kündigung zu. Du solltest aber jetzt im Zusammenhang kündigen und nicht mehr zuviel Zeit verstreichen lassen.