neuer
hallo,
wenn sie einen mangel/mängel an ihrer mietwohnung haben, diese auch ihrem vermieter ordnungsgemäß gemeldet haben und dieser in einer ausreichenden frist diesen mangel nicht behoben hat, so sind sie berechtigt, die miete zu kürzen, bis der mangel behoben ist !
ich weiß jetzt nicht, wie hoch die mietminderung war, da die mängel nicht so gravierend waren, auf jedenfall sind/waren sie im recht, wenn sie es mit der mietminderung nicht übertrieben haben, wird der vermieter wohl auf seinen anwaltskosten hängen bleiben !
ich würde die kosten des anwalts NICHT bezahlen, der vermieter hat den anwalt eingeschaltet und muß deswegen auch die kosten übernehmen, natürlich kann er versuchen die kosten vor gericht einzuklagen, da sehe ich für sie aber die besseren karten !
viel glück
gruß