Oliver Curd
Hallo,
erstattung von Fahrtkosten kein Problem, Ihr Mieter ist verpflichtet bei unbewohbarkeit der Wohnung (Härtefall) solange die Renovierungsarbeiten andauern Ersatzwohnraum zu beschaffen bzw Sie in einem Hotel unterzubringen und dies alles auf seine Kosten.
Sanitärinstallationen (defekt)
Austritt von Fäkalien aus WC und Badewanne wegen defekter Installation.
AG Groß-Gerau, Urteil vom 19.07.1979, WM 1980, S. 128.
38 %
Sanitärinstallationen (Badewanne unbenutzbar)
AG Goslar, Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53.
20 %
Sanitärinstallationen (Dusche funktioniert nicht)
AG Köln, Urteil vom 28.11.1986 - 221 C 85/86, WM 1987, S. 271.
16 %
Sanitärinstallationen
Ablauf des Handwaschbeckens undicht, Fenstergriff locker.
LG Berlin, GE 1996, S. 471.
2 %
o.c.
TomaPZ
Hallo,
das Heizungswasser ist ausgetreten (alte Heizung) und hat meinen Laminatboden im Wohnzimmer (ca. 12 qm) beschädigt. Laminat wölbt sich. Meine Vermieterin hat die Handwerker bestellt und der Raum mußte frei sein und getrocknet werden. Sämtliche Wohnzimmermöbel stellte ich unter in Küche, Flur und Schlafzimmer. Das ganze läuft schon seit Ende Dezember und voraussichtlich bis Ende Januar. Kann ich eine Mietminderung (und wenn ja in welcher Höhe) beantragen ? Seit 10 Tagen schlafe ich bei Bekannten. Mein Stromzähler in der Wohnung dreht sich wie verrückt, weil die Maschinen dort den Boden trocken legen müssen. Gibt es ähnliche Beispiele ? Welche Versicherung kommt auf ?
Gast
Hallo,
Schäden die du nicht verursacht hast, hier der Fall, übernimmt die Leitungswasserversicherung der Vermieterin.
Sämtliche Kosten die dir wegen dem Schaden entstehen muss die Versicherung der Vermieterinn übernehmen, hat sie keine Versicherung, so kommt die VM für entstandenen Kosten auf. (Laminat, Strom, beschädigte Möbel, [Ausweichquartier Pension Hotel] etc. Da du die Wohnung unter diesen Umständen nicht nutzen kannst iust eine Mietminderung zu 100% möglich.
mfg
o.c.
TomaPZ
Hallo o.c.
vielen Dank für Deine Auskunft. Auch meine Hausrat war bzw. ist der Meinung, daß zum einen die Gebäudevesicherung der VM dafür aufkommt oder wie Du eben geschildert hast die Leitungswasserversicherung. Ich bin mal gespannt wieviel Sie mir entgegenkommt (oder ihre Versicherung) in Sachen Mietminderung bzw. -ausfall !! Gibt es denn irgendwo Tabellen, Richtlinien, Gesetzestexte, die andeuten (aufzeigen) wieviel man für etwaig entstandene Kosten in Anspruch nehmen kann, wenn man vorübergehend bzw. in der Zeit in der man die Wohnung nicht bewohnen kann, bei Bekannten unterkommt ? Vielleicht Pauschalen oder ähnliches ?
Mit freundlichem Gruß
Tomi
Oliver Curd
Hallo,
zwecks Mietmindreungstabelle schaue mal unter http://www.hanhoerster http://www.hanhoerster.de <!-- w --> nach, da findest du einiges.
Schreieb alle Kosten auf, die dir entstanden sind, dasmit sie der Versicherung gemeldet werden können.
Wie gesagt wenn Versicherung vorhanden, dann übernimmt sie auch alles was mit dem Schaden zusammen hängt.,
mfg
o.c
TomaPZ
Hallo Oliver,
danke für den Link (Mietminderungstabelle). Meiner VM wurde jetzt mitgeteilt, ich müsse ihr eine Rechnung schreiben. wahrschenlich brauchen die etwas schwarz auf weiß o.ä.
Die Kosten aufzuschreiben ist nicht so enfach, da ich bei einer Bekannten (Freundin) untergekommen bin für 20 Tage. Wieviel ich da jetzt ansetzen darf, weiß ich leider auch nicht .
mfg
Tomi <!-- s --><!-- s -->