Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr da !
Wir (meine Freundin und ich) haben ein Problem mit unserer Mietwohnung/Vermieterin.
Fakten:
-2 ZiW.
-Mietbeginn: Aug. 2000
-Meine Künigung: zum 30.11.2004
-Mietvertrag ist auf Grund des starren Fristenplans, ungültig.
-Habe Miete für Dez. 04 rechtzeitig überwiesen.
-Wohnen noch bis zum 8.1.05 in der Wohnung.
-Habe noch für die 9 Tage (1.1.05 - 9.1.05) Miete überwiesen.
-14 Tage nach dem 1.12.04 kam nichts schriftliches von seiten des Vermieters, betreffend des erspäteten auszuges aus der wohnung. miete wurde nicht zurückgegeben.
-mündlich würde uns der aufschub zum 15.12. und dann zum 31.12. gewährt
-laut aussage der vermieterin wurde die wohnung zum 5.1.05 verkauft.
-seit dem 3.1.05 sind handwerker in der wohnung um eine wand zwischen küche und wohnraum zu entfernen.
-wir haben ein arbeiten ermöglicht, indem wir schnell unsere küche abbauten und auch in bereich des wohnraumes platz machten.
-der teppich ist nun verschmutzt und ich soll anstatt der vorher ausgemachten shampoonierung durch eine firma, eine zahlung von 350 euro leisten.
-bei einzug hab ich die ganze wohnung gestrichen.
-die vermieterin will mir malerarbeiten in den räumen von der kaution abziehen.
-unser neuer mietvertrag beginnt am 01.01.05
-bei arbeiten der handwerker an den wänden wure die gesamte wohnung in staub gelegt und es wurde auch der teppich beschnitten und verdreckt.
-wie verhält es sich mit ruhezeiten und renovierungsarbeiten an feiertagen und unter der woche bzw. an wochenenden? lärm?
So, leider alles etwas kompliziert, aber vielleicht kann uns der ein oder andere dabei helfen und uns sagen wie wir uns bei den ganzen problemen zu verhalten haben. dafür wären wir sehr dankbar!!!!!!
mfg
o. u. s.