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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin froh ein solches Forum gefunden zu haben und hoffe sehr, dass mir jemand Rat geben kann.

Es geht um die Heizkostenabrechnung:

Ich habe eine Rechnung über einen Heizkörper erhalten, die alles übertrifft. Laut dem Ablesewert soll dieser Heizkörper, der sich in der Küche befindet und gerade einmal 1,20 m lang ist geschlagene 6478 Einheiten gelaufen sein und damit alleine Kosten in Höhe von 453,12 € verursacht haben.

Die betroffene Heizung (EHKV 55) läuft wirklich nur sporadisch und dann auch nie länger als maximal 3 Stunden.

Wir haben den Wert überprüft, er beträgft in Wirklichkeit 851 Einheiten und er weicht um das 8fache ab.

Der Vermieter meinte, das wäre jetzt zu spät und da wir gezahlt haben, könne man jetzt nichts mehr machen.

Das kann ja wohl nicht sein, oder?

Mittlerweile zweifeln wir auch die Heizkostenabrechnung vom Vorjahr an. Wie lange kann man das überhaput, wann tritt die Verjährung ein?

Für Empfehlungen bin ich sehr dankbar.
Stichwörter: betrug + heizkÖrpers + ablesen

1 Kommentar zu „BETRUG BEIM ABLESEN DES HEIZKÖRPERS”

Gast Experte!

Im Nachhinein etwas anzweifeln, wenn man es vorher mit dem Bezahlen bereits akzeptiert hat, ist immer eine schwierige Sache.
Reklamieren sollte immer vor dem Bezahlen stattfinden!
Nun sind Sie zwar nicht ganz schutzlos, d.h. Sie können natürliche eine überhöhte Rechnung anfechten. Ob Sie allerdings Geld wieder bekämen, ist eine andere Sache.
Ganz verstehe ich nicht, warum Sie eine "Rechnung für einen Heizkörper" bekommen haben sollen. Eine Heizkostenabrechnung bekommt man für eine Wohnung mit allen Heizkörper.
Sollte nur der Wert in der Küche so hoch sein, überlegen Sie, ob Sie nicht auch die Küche überwiegend heizen.
Dann können Sie ein Beratungsgespräch mit der Ablesefirma machen und auch das Messgerät in der Küche überprüfen lassen. Stellt sich heraus, dass dieses intakt und richtig abgelesen wurde, dann müßten selbstverständlich Sie für die Fahrt und den Service der Ablesefirma aufkommen.
Sie können das mit dem Vermieter absprechen oder aber auch selbst in Auftrag geben, wenn Sie Klarheit wünschen.

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