Gast
Im Nachhinein etwas anzweifeln, wenn man es vorher mit dem Bezahlen bereits akzeptiert hat, ist immer eine schwierige Sache.
Reklamieren sollte immer vor dem Bezahlen stattfinden!
Nun sind Sie zwar nicht ganz schutzlos, d.h. Sie können natürliche eine überhöhte Rechnung anfechten. Ob Sie allerdings Geld wieder bekämen, ist eine andere Sache.
Ganz verstehe ich nicht, warum Sie eine "Rechnung für einen Heizkörper" bekommen haben sollen. Eine Heizkostenabrechnung bekommt man für eine Wohnung mit allen Heizkörper.
Sollte nur der Wert in der Küche so hoch sein, überlegen Sie, ob Sie nicht auch die Küche überwiegend heizen.
Dann können Sie ein Beratungsgespräch mit der Ablesefirma machen und auch das Messgerät in der Küche überprüfen lassen. Stellt sich heraus, dass dieses intakt und richtig abgelesen wurde, dann müßten selbstverständlich Sie für die Fahrt und den Service der Ablesefirma aufkommen.
Sie können das mit dem Vermieter absprechen oder aber auch selbst in Auftrag geben, wenn Sie Klarheit wünschen.