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Schlüsselübergabe
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Schlüsselübergabe
Gast
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Ja, wenn der Dritte (z.B. früherer Mieter, Hausverwalter, Makler) im Einvernehmen mit dem Vermieter handelt. Andernfalls hat der Vermieter seine Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung nicht erfüllt.
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