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Der Vermieter kann einen Teilbetrag der Kaution zurückbehalten wenn noch Forderungen ausstehen. Dazu gehören auch noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen wenn hier eine Nachzahlung erwartet wird.
Wenn Sie den Rest erst einmal zurückbekommen, so ist das o.k.
Ob der Bankweg so in Ordnung ist, vermag ich nicht zu sagen. Normalerweise ist der Kautionsbetrag ja sowieso im Besitz des Vermieters, so daß er sich hier nichts überweisen braucht.
Falls das Kautionskonto auf Ihren Namen läuft und der Vermieter beabsichtigt, dass Sie dieses dann selbst auflösen können, dann wäre seine Vorgehensweise zu verstehen.
Um genauer beurteilen zu können müßte man die Art der Anlage und Vereinbarung mit der Bank kennen. Kann aber kein Außenstehender.