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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

ich habe meine Wohnung ordnungsgemäß am Mitte Februar übergeben und nun ein Schreiben von meiner ehemaligen Hausverwaltung bekommen, dass die von der (Kaution 744,- Euro) 100,-Euro für die Betriebskostenabrechnug 2005 und 2006 einbehalten. Was also heißt, dass ich die 100,- Euro frühstens Anfang bis Mitte 2007 wiederbekomme bzw. verrechnet bekomme.

Nun meine Fragen:

Dürfen die 100,- Euro einbehalten?

Sie haben einfach von meinem Kautionskonto (bei der Dresdener Bank 100,- Euro sich überweisen lassen) Dürfen die das überhaupt?

Ich find es ehrlich gesagt ne Frechheit.

Bisher hab ich immer eine Betriebskostenabrechnung bekommen und wenn ich nachzahlen mußte, dann hab ich das gemacht!

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen!

MFG

Matthias Oppermann
Stichwörter: einbehalten + kaution + wegen + betriebskosten

1 Kommentar zu „100,- Euro Kaution werden einbehalten wegen Betriebskosten”

fin Experte!

Der Vermieter kann einen Teilbetrag der Kaution zurückbehalten wenn noch Forderungen ausstehen. Dazu gehören auch noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen wenn hier eine Nachzahlung erwartet wird.
Wenn Sie den Rest erst einmal zurückbekommen, so ist das o.k.
Ob der Bankweg so in Ordnung ist, vermag ich nicht zu sagen. Normalerweise ist der Kautionsbetrag ja sowieso im Besitz des Vermieters, so daß er sich hier nichts überweisen braucht.
Falls das Kautionskonto auf Ihren Namen läuft und der Vermieter beabsichtigt, dass Sie dieses dann selbst auflösen können, dann wäre seine Vorgehensweise zu verstehen.
Um genauer beurteilen zu können müßte man die Art der Anlage und Vereinbarung mit der Bank kennen. Kann aber kein Außenstehender.

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