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Dienstwagen: vom Arbeitgeber erstattete Garagenmiete kein Arbeitslohn

Stellt ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen in einer von ihm angemieteten Garage ab und erstattet ihm der Arbeitgeber die zu entrichtende Miete, handelt es sich hierbei um steuerfreien Auslagenersatz. Auch wenn der Arbeitnehmer dem Unternehmen seine eigene Garage für den Dienstwagen zur Verfügung stellt, handelt es sich bei der Mietzahlung nicht um Arbeitslohn. Wird die private Nutzung des Wagens von der 1-Prozent-Regelung erfasst, so ist für die Garagenmiete in beiden Fällen kein geldwerter Vorteil anzusetzen.

Urteil des BFH vom 07.06.2002
VI R 145/99
ZAP EN-Nr. 701/2002
Stichwörter: dienstwagen + erstattete + garagenmiete + ar + kein

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