Gast
Keine Kaution ohne Quittung! Heben Sie diese und den Bankbeleg zusammen mit dem Mietvertrag gut auf.
Die Kaution dient dem Vermieter zur Absicherung für den Fall, dass der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Automatisch muss jedoch kein Mieter bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution zahlen. Sie muss im Mietvertrag gesondert vereinbart werden.
Wie hinterlegen Sie die Kaution?
Am häufigsten ist die sogenannte Barkaution[/b:ddf04]. Hier übergibt oder überweist der Mieter den vereinbarten Kautionsbetrag an den Vermieter. Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Die erste Teilleistung wird erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Andere Kautionsformen sind möglich, müssen aber zwischen Mieter und Vermieter extra vereinbart werden. Denkbar ist eine Bankbürgschaft, die Anlage eines gemeinsamen Sparbuches, ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbetrag, das dem Vermieter dann verpfändet wird.
Was passiert mit Ihrer Kaution?
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen, d.h. er muss ggf. ein Sonderkonto für die Mietkaution einrichten. Er ist zudem laut Gesetz verpflichtet, die Kaution zu verzinsen, und zwar mit dem üblichen Zinssatz für Guthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist.[/b:ddf04] Die Zinsen erhöhen den Wert der Sicherheit. Sie stehen in voller Höhe dem Mieter zu. Der Vermieter hat die Kaution vollständig zurückzuzahlen, wenn der Mieter ausgezogen ist und er gegenüber dem Mieter keine Gegenansprüche mehr hat. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters, wie ein längeres Zurückbehalten, sind nicht zulässig. Übersteigt die Mietkaution den Betrag von drei Monatsmieten, wird die diesbezügliche Vereinbarung unzulässig, da sie die zulässige Kautionssumme übersteigt. In einem solchen Fall kann der Mieter den zuviel geleisteten Betrag zurückverlangen.
Gelegentlich können Probleme auftreten, wenn dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters Gegenansprüche des Vermieters wegen rückständigen Mietzinses, Nebenkosten oder etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüberstehen. Hier kann der Vermieter die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten, wenn ihm Gegenansprüche zustehen, mit denen er aufrechnen kann.
Bei einem Vermieterwechsel sollte der Mieter unmittelbar nach dem Eigentümerwechsel den neuen Vermieter fragen, ob er die Kautionssumme erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie den alten Vermieter auffordern, die Kaution an den neuen Vermieter auszuzahlen.
volker*
Hallo edgue,
die banküblichen Zinsen für Kautionen lagen in den letzten Jahren je nach Bank zwischen 0,25 % und 0,75 %, selten höher.
Lass dir vom Vermieter die von seinem Vermögen getrennte Anlage nachweisen. Dann siehst du auch, mit welchen Zinsen deine Kaution verzinst wird.
Viele Grüße
Volker
Gerdi
Mein Vermieter hat die Kaution leider nur auf ein Girokonto getan. Gibt es da nun eine Tabelle, nach der die Zinsen für die Kaution berechnet werden?
Viele Grüße
Gerdi
fin
Eine Kaution darf nur auf ein Sparbuch eingezahlt werden, nicht auf ein Girokonto. Der Mieter überweist es natürlich i.d.R. auf das Konto des Vermieters, was dann aber, abseits seines Vermögens, auf ein Sparbuch zugunsten des Mieters als Treuhandkonto eingezahlt werden muss mit Zinsanlegung.
Auf einem Girokonto bringt es keine Zinsen.
Gerdi
Das ist ja mein Problem. Er hat es auf seinem Girokonto belassen. Weiß jetzt nicht so richtig, wie ich damit umgehen soll?
Viele Grüße
Gerdi
fin
Ein Vermieter darf es nicht auf seinem Girokonto belassen. Das wäre vertragswidrig. Es muss von seinem Vermögen gesondert auf einem Sparbuch angelegt werden.
Woher wissen Sie denn so genau, dass es auf dem Girokonto verblieben ist?
Schauen Sie auch in den Mietvertrag, was hier bei "Kaution" vereinbart wurde.
Ist kein Sparbuch da, dann schriftlich den Vermieter dazu auffordern, dies sofort anzulegen. Ansonsten könnten Sie die Wohnung fristlos kündigen (wenn das stimmt).
sili
Ein Vermieter darf es nicht auf seinem Girokonto belassen. Das wäre vertragswidrig. Es muss von seinem Vermögen gesondert auf einem Sparbuch angelegt werden.
Woher wissen Sie denn so genau, dass es auf dem Girokonto verblieben ist?
Schauen Sie auch in den Mietvertrag, was hier bei "Kaution" vereinbart wurde.
Ist kein Sparbuch da, dann schriftlich den Vermieter dazu auffordern, dies sofort anzulegen. Ansonsten könnten Sie die Wohnung fristlos kündigen (wenn das stimmt).[/quote:e80e0]
hi,
wo steht es, dass der fall ein "fristlos-kündigung-fall" ist?
danke