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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In der vom Vormieter aufgegebenen Anzeige waren 125m²[/b:e91c9] und eine Miete incl. Garage in Höhe von 670€[/b:e91c9] angegeben.

Ich habe mit dem Vermieter einen Vorvertrag gemacht, demnach ich die Wohnung zu den Bedingungen meines Vormieter übernehme. Hier und im „eigentlichen“ Vertrag wurde eine Miete von 690€, [/b:e91c9]jedoch zusätzlich die Garage mit 45 € [/b:e91c9]berechnet. Auf die Mietdifferenz angesprochen, behauptete mein Vermieter, er kenne die Anzeige nicht. Die Mietangabe meines Vormieters sei falsch.
M²-Meter-Angaben enthalten beide Verträge nicht. Ich hatte jedoch einen vom Architekten erstellten Grundrissplan erhalten, aus dem sich die Wohnungsgröße von 125m²[/b:e91c9] nachvollziehen ließ, da mein Vermieter auf dem Plan handschriftlich die m² -Angabe für die gesamte Längsseite korrigiert und mich auch noch einmal telefonisch darauf aufmerksam gemacht hat, dass der ursprüngliche Wert auf dem Plan nicht stimme. Meine Nachberechnung nach Einzug hat ca. 112 m² ergeben. In der Nebenkostenabrechnung sind nun 111,9 m² [/b:e91c9]aufgeführt, d.h. 13,1m² = 10,48%[/b:e91c9] weniger als auf dem Plan.
Im Nachhinein habe ich jedoch in den Vertrag des Vormieters eingesehen, in dem eine Miete von 1310 DM (die 669,79€[/b:e91c9] entspricht), keine Garagenmiete und keine m²-Angaben enthalten sind.

Kann ich bei den m²-Angaben aufgrund des beigefügten Wohnungsplanes von einer zugesicherten Eigenschaft ausgehen?

Habe ich, obwohl ich den Mietvertrag unterschrieben habe, ein Anrecht auf
- Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete aufgrund der „Weniger-m²“ oder auf zumindest in Höhe der Differenz von 20€ sowie auf
- Rückzahlung der Garagenmiete?

7 Kommentare zu „M²-Angaben falsch, abweichende Mietkonditionen”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

habe ein aktuelles Urteil:

BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, daß infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.

BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 - LG Osnabrück, AG Bersenbrück

Gast Experte!

Hallo!
Mich würde mal interessieren, ob mir ein Minderungsrecht zusteht, wenn ich eine Wohnflächenangabe in einer Mietannounce, jeodch nicht im Mietvertrag habe und die Wohnungsfläche dann kleiner ist als in dieser Announce angegeben wurde? Gibt es dazu evtl. eine gerichtliche Entscheidung?
Mit den besten Grüßen,
Maralinju.

Susanne Experte!

Laut Eingangsposting wurde die Anzeige vom Vormieter aufgegeben, der Vertrag besteht allerdings mit dem Vermieter, daher ist hier überhaupt keine Grundlage gegeben.

Gast Experte!

Und wie bindet ist denn folgendes:
Eine Anzeige vom Vermieter war ausgeschrieben mit 120 qm
Im Mietvertrag steht drin ca. 120 qm
Wohnfläche, das DG-Wohnung sind aber nur 90 qm

Was hat dieses kleine Wort "ca." denn auf sich. Kann man bei 1/4 Differenz noch von einem ca. reden?

Gast Experte!

Wäre schon schön wenn das jemand wüsste. Das ca. steht übrigens vorgedruckt in einem Standartmietvertrag vom Hausbesitzerverein. Ich habe nämlich schon vor die zuviel gezahlte Miete zurück zuverlangen. Vermieter verlangt von mir Ehrlichkeit dann erwarte ich dies auch vom Vermieter. Und schliesslich hab vorm Einzug Preise und QM von verschiedenen Wohnungen verglichen und muss ganz klar sagen, hätte ich gewusst daß es weniger sind wäre ich hier sicher nicht eingezogen!

Susanne Experte!

Die Frage ist einfach: bezahlst Du einen Mietpreis pro Quadratmeter oder den Gesamtmietpreis für die Wohnung.
Der Unterschied soll 30 qm ausmachen? Wenn man bedenkt, wieviel 30 qm sind, kann man sich gar nicht vorstellen, dass die so einfach unter den Tisch fallen können-
Der Kulanzbetrag liegt m.W. bei 10%, ergo 12 qm. Mal bei den Urteilen suchen!

Gast Experte!

Wenn man eine DG Wohnung mit 3 Gauben hat und einem Balkon der ebenfalls überdacht ist und Dachschrägen hat und eine Abstellraum der direkt mal unter 1 m höhe geht dann kommt man da schon auf 30 qm. Der Mitpreis ist für die Wohnung. Der Grundmietpreis begträgt: XYZ
Eine andere Aufschlüsselung ist in diesem Vertragsvordruck auch nicht vorhanden. Aber der Mietpreis bezieht sich ja auf eine Wohnung mit 3 Zimmer und Wohnfläche insgsamt ca. 120qm lt. Vertrag. Und diese Eigenschaft ist eben nicht gegeben da Grundfläche nicht identisch mit Wohnfläche ist. Über die 10% Regelung bin ich bestens informiert. Mir geht es eigentlich nur darum ob die "ca." Angabe im Vertrag (was ja vorgedruckt ist) auswirkungen hat. Daß zB. nicht die tatsächlich fehlenden 30 qm angerechnet werden sondern zb. nur 20 qm. Ich will einfach wissen was das "ca." rechtlich zu bedeuten hat, ob es da um irgendwelche Toleranzgrenzen geht oder so.

Gruss

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