Oliver Curd
Hallo,
habe ein aktuelles Urteil:
BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, daß infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.
BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 - LG Osnabrück, AG Bersenbrück
Gast
Hallo!
Mich würde mal interessieren, ob mir ein Minderungsrecht zusteht, wenn ich eine Wohnflächenangabe in einer Mietannounce, jeodch nicht im Mietvertrag habe und die Wohnungsfläche dann kleiner ist als in dieser Announce angegeben wurde? Gibt es dazu evtl. eine gerichtliche Entscheidung?
Mit den besten Grüßen,
Maralinju.
Susanne
Laut Eingangsposting wurde die Anzeige vom Vormieter aufgegeben, der Vertrag besteht allerdings mit dem Vermieter, daher ist hier überhaupt keine Grundlage gegeben.
Gast
Und wie bindet ist denn folgendes:
Eine Anzeige vom Vermieter war ausgeschrieben mit 120 qm
Im Mietvertrag steht drin ca. 120 qm
Wohnfläche, das DG-Wohnung sind aber nur 90 qm
Was hat dieses kleine Wort "ca." denn auf sich. Kann man bei 1/4 Differenz noch von einem ca. reden?
Gast
Wäre schon schön wenn das jemand wüsste. Das ca. steht übrigens vorgedruckt in einem Standartmietvertrag vom Hausbesitzerverein. Ich habe nämlich schon vor die zuviel gezahlte Miete zurück zuverlangen. Vermieter verlangt von mir Ehrlichkeit dann erwarte ich dies auch vom Vermieter. Und schliesslich hab vorm Einzug Preise und QM von verschiedenen Wohnungen verglichen und muss ganz klar sagen, hätte ich gewusst daß es weniger sind wäre ich hier sicher nicht eingezogen!
Susanne
Die Frage ist einfach: bezahlst Du einen Mietpreis pro Quadratmeter oder den Gesamtmietpreis für die Wohnung.
Der Unterschied soll 30 qm ausmachen? Wenn man bedenkt, wieviel 30 qm sind, kann man sich gar nicht vorstellen, dass die so einfach unter den Tisch fallen können-
Der Kulanzbetrag liegt m.W. bei 10%, ergo 12 qm. Mal bei den Urteilen suchen!
Gast
Wenn man eine DG Wohnung mit 3 Gauben hat und einem Balkon der ebenfalls überdacht ist und Dachschrägen hat und eine Abstellraum der direkt mal unter 1 m höhe geht dann kommt man da schon auf 30 qm. Der Mitpreis ist für die Wohnung. Der Grundmietpreis begträgt: XYZ
Eine andere Aufschlüsselung ist in diesem Vertragsvordruck auch nicht vorhanden. Aber der Mietpreis bezieht sich ja auf eine Wohnung mit 3 Zimmer und Wohnfläche insgsamt ca. 120qm lt. Vertrag. Und diese Eigenschaft ist eben nicht gegeben da Grundfläche nicht identisch mit Wohnfläche ist. Über die 10% Regelung bin ich bestens informiert. Mir geht es eigentlich nur darum ob die "ca." Angabe im Vertrag (was ja vorgedruckt ist) auswirkungen hat. Daß zB. nicht die tatsächlich fehlenden 30 qm angerechnet werden sondern zb. nur 20 qm. Ich will einfach wissen was das "ca." rechtlich zu bedeuten hat, ob es da um irgendwelche Toleranzgrenzen geht oder so.
Gruss