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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal...und jetzt schon mal vielen Dank für eure Hilfe...ich hoffe, ich bin hier im richtigen Themenbereich gelandet

..ich bin schon die ganze Zeit auf der Suche nach bestimmten Paragraphen.

Kurze Schilderung meines Problems:

Mein Mutter verstarb am 09. Februar 2005, wir (6 Kinder) schlagen das Erbe aus, da zuviele Schulden vorhanden sind. Miete für Februar ist bezahlt.

Dies teilten wir der Wohnungsbaugesellschaft bei einem persönlichen Gespräch[/i:3dc69] mit.
Diese verlangen jedoch eine Einhaltungsfrist von 3 Monaten...da wir das Erbe aber ausschlagen gilt in diesem Fall doch ein Sonderkündigungsrecht??!!
Hierfür benötige ich einen Paragraphen, ich habe nur das hier gefunden:

(Haben die Familienangehörigen oder der Ehegatte den Vertrag nicht mit unterschrieben, können sie innerhalb eines Monats nach dem Tode des Mieters kündigen. War der verstorbene Mieter alleinstehend, können die Erben das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten ab Monatsende kündigen, bei Todesfall besteht ein Sonderkündigungsrecht, da spielt die Mietdauer oder eine Regelung im Vertrag keine Rolle.) [/quote:3dc69]

(es gibt weder einen Erben, noch Einen der mit unterschrieben hat)

Meine Mutter hatte 6 Anteile (soweit ich erfahren konnte, ist ein Anteil 600 € wert) von der Wohnung, hat eine Nebenkostenrückzahlung von ca. 400 €, da wir davon aber nichts wollen (weil wir ja sonst das Erbe annehmen würden), kann doch die Wohnungsbaugesellschaft die Miete hiervon abziehen und nicht von uns verlangen??!!!

Wir haben uns dennoch bereit erklärt, die Wohnung sauber zu hinterlassen, dies haben wir heute auch erledigt, da es keine verwertbare Dinge gab, haben wir diese auf den Sperrmüll getan.
Heute kamen schon die ersten Interessenten für die Wohnung, die sagten uns aber, das die Wohnungsbaugesellschaft nichts von einer Kündigung der Wohnung wüssten, bzw. das da überhaupt jemand gestorben ist

Da wir nicht bereit sind 3 Monate zu zahlen (und es ehrlich gesagt von uns auch keiner, finanziell kann) , da die Wohnungsbaugesellschaft dann doppelt abkassieren würde...die Miete, die Anteile und die Nebenkostenrückzahlung...

...was kann man hier tun???

Wir möchten am Montag mit den Mietinteressenten zur Wohnungsbaugesellschaft.

Wie verläuft die Schlüsselrückgabe???

Sind wir verpflichtet irgendetwas zu unterschreiben???

Ich hoffe, man kann einigermaßen verstehen, was ich möchte, ich bin ein wenig durcheinander und weiß mir keinen Rat mehr...


Vielen lieben Dank!!!

xanti

4 Kommentare zu „Dringend...Kündigungsfrist im Todesfall ohne Erben”

FischkoppStuttgart Experte!

Also...
Wenn kein Partner (ehelich nicht ehelich) mehr vorhanden ist, d.h der Mietvertrag nicht fortgeführt werden soll, besteht ein Sonderkündigungsgesetz.
Sie können dem Mietvertrag innerhalb eines Monats wiedersprechen, §563 Absatz 3 BGB.
d.h. Kündigungsfrist 1 Monat

bellacat

Hallo

ich bin neu hier und habe mal kurz durchgeschaut.
Mein Schwiegervater (Witwer) ist vor 2 Tagen verstorben.
Uns geht es ähnlich wie o. beschrieben.
Die Wohnungsgenossenschaft räumt im Todesfall kein Sonderkündigungs-recht ein, sondern besteht auf 3 Monaten Kündigungsfrist.

Was ich als besondere Frechheit empfinde, ist, dass wenn ein Genossenschaftsmitglied vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen würde, wir trotzdem die 3 Monate bezahlen müssen.

@xantanilia
Ja ist wirklich schlimm, was bei einem Todesfall in der Familie auf einen zukommt, ich fühle mit Dir. Aber wie hoch war denn Die Miete Deiner Mutter? Wenn man die Anteil durchrechnet, müsste das doch ausreichen für 3 Monate oder? Denn Heiz- und Wasserkosten werden eh' nicht mehr so fällig.

Gruß

xantanilia

Danke für die Hilfe.

Da es keine Erbe gab/gibt, zahlten wir auch keine weitere Miete.
Der Monat Februar war schon beglichen.

Die Baugenossenschaft hat sogar noch Gewinn gemacht.

capo Experte!

Hallo,

schlimme Sache sowas.

Wenn Du von Anteilen sprichst, schätze ich, dass es sich um eine 'normale' Genossenschaft handelt. Leider funktioniert das manchmal nicht ganz mit der Todesmeldung.
Die Anteile liegen je nach Satzung manchmal lange auf Eis und die Miete kann dann nicht verrechnet werden. Dafür gibt's meist nochmal Dividende.
Im Todesfall sollte eine Genossenschaft eigentlich das sehr schnell abwickeln können.

Einfach mal vorbei fahren (am besten mit eine Sterbeurkunde oder irgendeinem Nachweis w.v) Bei einem Ausschlagen des Erbes müßte es problemlos sein. Deswegen die Schlüssel mitnehmen und das Papierwirrwarr klären. In den meisten fällen sollte es das dann gewesen sein. (Vielleicht findet man auch noch ein Genossenschafts-Sparbuch..)

Das sollte man am Besten aber vor Ort klären.

Gruß,

Capo

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