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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

vor 2 Jahren haben wir einen Mietvertrag unterschrieben, der die handschriftliche Zusatzklausel enthält, das wir dem Vermieter im Falle der Kündigung einen Wohnungsschlüssel überlassen müssen.

Nun haben wir die Wohnung fristgerecht gekündigt, und der Vermieter verlangt, bezugnehmend auf die Zusatzklausel den Wohnungsschlüssel.

Wir haben die Herausgabe verweigert, da wir der Auffassung sind, das es uns nich zuzumuten ist, das der Vermieter in unserer Abwesenheit, fremde, auch ihm unbekannte Besucher durch die Wohnung führt. Auf unsere Frage, wie denn die Haftungsfrage gereglt sei, wenn bei solchen Besichtigungen Gegenstände entwendet oder Einrichtungen beschädigt würden, konnte der Vermieter keine Antwort geben.

Im Gegenzug schlugen wir vor nach Absprache, mindestens 24h vorher die Besichtigung der Wohnung an 1-2 Tagen pro Woche für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 3h zu den ortsüblichen Zeiten zu ermöglichen.

Dies wurde vom Vermieter abgelehnt, er bestand auf dem Wohnungsschlüssel, damit er die Wohnung auch ohne vorherige Absprache und auch während unserer Abwesenheit nach den Terminwünschen der Mietinteressenten jederzeit, täglich und wenn es sich ergibt auch mehrmals am Tag, zum Zwecke der Besichtigung begehen könne.

Dies wurde von uns abgelehnt und stattdessen vorgeschlagen, der Vermieter könne eventuellen Mietinteressenten gerne unsere Telefonnummern weiterleiten, damit diese einen Besichtigungstermin direkt mit uns abstimmen könnten.

Dies wurde vom Vermieter abgelehnt, da er bei der Wohnungsbesichtigung unbedingt dabei sein wolle.

Außerdem sei es ihm schon aus Kostengründen (gemeint sind die Telefonkosten) nicht zuzumuten und jedesmal zu informieren, wenn er die Wohnung besichtigen wolle. Er müße da direkt auf die Terminwünsche der Mietinteressenten eingehen können, und sehe ansonsten seine Chancen für eine Weitervemittlung der Wohnung am Wohnungsmarkt mangels verfügbarer Besichtigungstermine erheblich verringert.

Er führte weiter er aus, "wir müßten die Wohnung eben länger nehmen" wenn er sie aufgrund unser Verweigerung des Wohnungsschlüssels (und der daraus resultierenden Unmöglichkeit die Wohnung marktgerecht für Besichtigungen zur Verfügung zu halten) nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist weiter vermieten könne.

Dann erkundigte er sich, ab wann wir denn nach der Arbeit normalerweise zu hause seien.
Dann schlug der Vermieter vor, das wir uns nun jeden Tag (Montag-Sonntag) ab 16:30 Uhr zur Verfügung hielten, damit er ohne weitere Ankündigung zu Besichtigungen kommen könnte. Er würde uns auch sein Nicht-Erscheinen an einem Tag vorher nicht ankündigen.

Schließlich betonte der Vermieter er wolle sich jetzt entsprechenden Rechtsrat einholen und ggf. die Herausgabe des Wohnungsschlüssels per Einstweiliger Verfügung erzwingen.

Tja, wir sind uns jetzt unsicher welche Mittel der Vermieter wohl anführen könnte?
Stichwörter: wschlüssel + besichti + spontane + vermieter + will

4 Kommentare zu „Vermieter will W-Schlüssel für "spontane" Besichti”

Gast Experte!

Hmm so wie es sich liest ist diese Klausel ungültig. Aber besser ihr nehmt euch mal einen Anwalt der das checkt damit ihr auf der Sicheren Seite seid.
Grundsätzlich ist die Wohnung ein gesetlich geschützes Gut.

Rudi_Rabauke

Behaltet die Schlüssel! Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Klausel gültig ist!!! Schau mal bei jurathek.de vorbei, da werden Sie geholfen...

Grüße Rudi_Rabauke

Gast Experte!

Hallo,

ziemlich merkwürdig das Verhalten des Vermieters. Zumal ihr sehr kulant seid und eurerseits verschiedene Alternativen zu Wohnungsbesichtigungen vorgeschlagen habt. Dazu kommt, dass ihr zwar gekündigt habt, dennoch muss euch klar sein, dass ihr bis zum Mietende den vollen Mietpreis für die Wohnung zahlt und euch somit die vollumfängliche Mietnutzung der Wohnung zusteht. Der Vermieter kann sich nicht einfach ohne Eure Zustimmung Zutritt zur Wohnung verschaffen. Mieter sind zwar verpflichtet dem Vermieter unter gewissen Umständen (zB Mieterwechsel, Baumaßnahmen) Zutritt zur Wohnung zu gewähren, aber das sollte alles in einem gewissen "normalen" Rahmen stattfinden. Kann mir schwer vorstellen, dass der Vermieter hierfür eine einstweilige Verfügung bei Gericht erlangen wird, zumal ihr den Zutritt zur Wohnung ja nicht vollkommen verweigert. Wenn ihr auf die Vorschläge des Vermieters nicht eingehen wollt, könnt ihr es ja drauf ankommen lassen und im Fall einer einstweiligen Verfügung immer noch zum Anwalt gehen.

Viel Erfolg und nicht einschüchtern lassen!!

capo Experte!

Handschriftliche Klauseln im Mietvertrag verdrängen sonstige Geschäftsbedingungen und sind damit gültig, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Vielleicht solltet ihr den Schlüssel rausrücken.

Capo

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