Gast
Hmm so wie es sich liest ist diese Klausel ungültig. Aber besser ihr nehmt euch mal einen Anwalt der das checkt damit ihr auf der Sicheren Seite seid.
Grundsätzlich ist die Wohnung ein gesetlich geschützes Gut.
Rudi_Rabauke
Behaltet die Schlüssel! Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Klausel gültig ist!!! Schau mal bei jurathek.de vorbei, da werden Sie geholfen...
Grüße Rudi_Rabauke
Gast
Hallo,
ziemlich merkwürdig das Verhalten des Vermieters. Zumal ihr sehr kulant seid und eurerseits verschiedene Alternativen zu Wohnungsbesichtigungen vorgeschlagen habt. Dazu kommt, dass ihr zwar gekündigt habt, dennoch muss euch klar sein, dass ihr bis zum Mietende den vollen Mietpreis für die Wohnung zahlt und euch somit die vollumfängliche Mietnutzung der Wohnung zusteht. Der Vermieter kann sich nicht einfach ohne Eure Zustimmung Zutritt zur Wohnung verschaffen. Mieter sind zwar verpflichtet dem Vermieter unter gewissen Umständen (zB Mieterwechsel, Baumaßnahmen) Zutritt zur Wohnung zu gewähren, aber das sollte alles in einem gewissen "normalen" Rahmen stattfinden. Kann mir schwer vorstellen, dass der Vermieter hierfür eine einstweilige Verfügung bei Gericht erlangen wird, zumal ihr den Zutritt zur Wohnung ja nicht vollkommen verweigert. Wenn ihr auf die Vorschläge des Vermieters nicht eingehen wollt, könnt ihr es ja drauf ankommen lassen und im Fall einer einstweiligen Verfügung immer noch zum Anwalt gehen.
Viel Erfolg und nicht einschüchtern lassen!!
capo
Handschriftliche Klauseln im Mietvertrag verdrängen sonstige Geschäftsbedingungen und sind damit gültig, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Vielleicht solltet ihr den Schlüssel rausrücken.
Capo