Ghostraider
Um es kurz zu machen.
Die Miete kann der Vermieter nur bei Modernisierung erhöhen oder wenn er in den letzten Jahren keine durchgeführt hat.
Bei Reparaturen nicht.
Eigenbedarf bedarf einer genauen Begründung und hat auch eine lange Kündigungszeit.
Da Sie meiner Ansicht nach nur Untermieter sind und der alte Mietvertrag des Vaters noch Gültigkeit hat, würde ich auf Grund dieser Äußerung mal schnell einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen in allen Miet und Reparatur sowie Mieterhöhungsfragen befragen.
Wenn schon die Söhne kommen und sich beschweren das ein zweiter Brief kommt, naja das wirft bei mir Gedanken auf.
Was hätten die den gesagt wenn Sie im zweiten Brief eine Fristsetzung zur Behebung und spätere Mietminderung eingesetzt hätten. <!-- s --><!-- s -->
Hätten die sofort die Russenmafia geschickt. <!-- s --><!-- s -->
Zum Mietvertrag: Nach dem Tod der Mutter hätte der Vater beim Vermieter den Mietvertrag kündigen müssen und einen neuen nur auf sich ausstellen lassen müssen. Da der alte Mietvertrag aber noch läuft hat dieser im ganzen noch Gültigkeit und es durfte sozusagen kein weiterer über die ganze Wohnfläche so wie der den der Vater hat ausgestellt werden.
Darum bin ich der Meinung das Sie nur einen Untermietvertrag haben.
Gerade deswegen ist es besonders ratsam einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufzusuchen.
Gruß
ghost
Susanne
Zum Mietvertrag: Nach dem Tod der Mutter hätte der Vater beim Vermieter den Mietvertrag kündigen müssen und einen neuen nur auf sich ausstellen lassen müssen.[/quote:8df60]
Hä? Im Mietrecht steht, dass die Erben in den bestehenden Mietvertrag eintreten, weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer Frist. Demnach hätte hier keiner kündigen müssen, dem VM hätte lediglich ein zweiter Gesamtschuldner gefehlt.
Ich denke allerdings auch, dass der Mietvertrag mit dem Vater noch gültig ist. Der Vater darf seine Kinder ohne Zustimmung des VM bei sich aufnehmen. Der zweite Mietvertrag mag auch gültig sein, nur handelt es sich m.E. hier um eine Doppeltvermietung.
Falls der Vater hier nun schon 30 Jahre lebt könnte hier die Sozialklausel greifen!
Purzel
Guten Morgen und Danke für eure Antworten!
Gerade deswegen ist es besonders ratsam einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufzusuchen.[/quote:e6054]
Ist bereits geschehen... <!-- s --><!-- s -->
So wie es aussieht, haben wohl tatsächlich beide Mietverträge Gültikeit. Auf Grund der Umstände und da sich bis auf den Namen nichts geändert hat (d.h. Vermieter, Mietsache, Kosten, etc.sind gleich) und mein Vater und ich nach-wie-vor das Haus gemeinsam bewohnen, kann wohl davon ausgegangen werden, dass der zweite Mietvertrag eine Ergänzung zum ersten Vertrag darstellt.
Anders gesagt: Der neue Mietvertrag führt meine Frau und mich ergänzend zum ersten als zusätzliche Mietschuldner ein. Damit ist mein Vater auch weiterhin noch Mieter auf Basis des ersten Mietvertrages.
Das ist wiederum deshalb für uns so wichtig, da sich damit die Kündigungsfrist des Vermieters von 3 auf 6 Monate verlängert.
Davon abgesehen scheinen unsere Briefe an den Vermieter doch was gebracht zu haben. - Gestern Abend standen Handwerker und Heizungsinstallateur vor der Tür und nächste Woche soll mit den Reparaturen begonnen werden.
Jetzt hoffen wir nur, dass anschließend nicht ne Kündigung ins Haus flattert...
Schöne Grüße,
Frank