Gast
Hallo,
wenn der Herd zur vermieteten Ausstattung der Wohnung gehört, dann ist tatsächlich der Vermieter für die Reparatur zuständig.
Aus der Formulierung im Mietvertrag würde ich jedoch schließen, dass der Herd dem Vormieter gehörte, lediglich bei seinem Auszug dringelassen wurde und durch den Nachmieter, also Sie, kostenfrei übernommen wurde. Dann geht die Reparatur zu Lasten des Mieters.
Es muss also immer derjenige auch die Reparatur zahlen, dem der Herd tatsächlich gehört, egal ob geschenkt oder gekauft.
In den Unterlagen meines Mietvertrags steht zum Beispiel, dass zur Ausstattung der Küche ein E-Herd gehört. Bei meinem Einzug war dieser jedoch schon kaputt. Ich hatte mir daraufhin einen eigenen gekauft und genutzt. Jetzt bei meinem Auszug habe ich das Recht, den alten und defekten Herd wieder in die Wohnung zu stellen und meinen eigenen mitzunehmen. Der Vermieter ist dann dafür zuständig, dem Nachmieter einen neuen Herd zu stellen bzw. das alte Gerät reparieren zu lassen (wobei sich dabei jede Elektrofirma wahrscheinlich totlachen würde, weil Vorkriegsmodell). Wenn ich meinem Nachmieter meinen Herd überlasse (was der Fall ist), kann er bei einem Auszug ebenfalls den dann noch älteren Herd aus dem Keller hochholen und reinstellen.
Ich hoffe, hiermit geholfen zu haben.
Heike.