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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir erhielten am 27.12.2004 die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung (BNK) für den Zeitraum 01.01.-31.12.2003 vom Zwangsverwalter des Miethauses. Allerdings sind wir bereits im Januar 2004 aus der betreffenden Wohnung ausgezogen. Die Beschlagnahmung des Gebäudes begann erst im April 2004.

Die BNK enthielt jedoch 0,00 € Vorauszahlungen (in Worten Null komma null) was Absicht vom Verwalter war, da er einerseits die genauen Vorauszahlungen nicht kannte aber andererseits die eventuellen Ansprüche nicht verjähren lassen wollte.

Wir sollten zunächst ca. 1400 Euro nachzahlen. Nach eigenen Berechnungen, müßten wir jedoch rund 300 Euro wieder bekommen.

Nach mehreren Aufforderungen, uns eine
korrekte BNK zukommen zu lassen erhielten wir diese im April 2005, worin nun jedoch vermerkt wurde, das der Zwangsverwalter nicht zum Auszahlung des Guthabens verantwortlich ist und das wir uns diesbezüglich an den Schuldner wenden sollen! Erst nach mehrfacher Telefonischer Anfrage teilte uns der Rechtsanwalt mit, das die Auszahlung deswegen nicht erfolgen kann weil der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung nicht mehr bestand.

Meine eigene auffassungist dass doch eigentlich der Zeitpunkt als wir Kenntnis des Auszahlungsanspruchs erlagten, also zum Zeitpunkt des Zugangs der BNK, ausschlaggebend sein dürfte. Und zu dem Zeitpunkt bestand die Beschlagnahmung bereits. Der Zwangsverwalter beharrt jedoch auf der meinung, das der Anspruch auf den Leistungen vor der Beschlagnahmung beruht.

Ist er diesbezüglich im Recht?

Was ist mit der BNK vom 27.12.2004? Ist er dadurch automatisch zur Auszahlung verpflichtet? (es wurde damals nicht vermerkt das wir kein Recht auf Auszahlung eines Guthabens haben)

Außerdem stellt sich mir die Frage ob die Taktik mit den fehlenden Vorauszahlungen nicht sogar Betrug ist? Es hätte meines Erachtens genügt, wenn vermerkt worden wäre, dass die Vorauszahlungen noch nicht bekannt sind, aber nachgereicht werden. Dahingehend wurde aber
gar nichts vermerkt. Wir wurden direkt aufgefordert, die 1400 Euro bis
14.01.2005 zu zahlen. (Was wir nicht taten)


Wer kann mir da einen Tipp geben?

MfG kus225

0 Kommentare zu „Wann muss Zwangsverwalter überzahlte nebenkosten auszahlen?”

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