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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöle
Das Problem , das wir haben , gehört zwar einerseits ins Eherecht , aber auch widerum nicht liest sich blöd , aber um das zu verstehen bin ich ja hier und auch , weil ich hoffe , mir kann hier jemand helfen

Ich bin mit meinen beiden Kindern zu meinem Freund und seinem 18J.Sohn ins Haus eingezogen . Dieser lebt seit 3 Jahren von seiner Frau getrennt , das Scheidungverfahren ist anhängig .
Leider bin ich zur Zeit Arbeitslos und suchend , mache jedoch derzeit eine Ausbildung ( Abendschule und Seminare) zur Finanzkauffrau , die kostenlos ist .
Nun gehts los : Bei meinem Umzug bin ich allen Pflichten der ARGE gegenüber nachgekommen , wegen Umzugsmeldung ect und hab mich Fristgerecht bei der ARGE des neuen Wohnortes gemeldet . Nun musste mein Freund dort Sinnbildlich gesehen , die Hosen herunterlassen : Unterhaltszahlungen an seine 15j.Tochter,die bei der Mutter lebt-Abtrag für´s Haus , weitere anzugebende Einnahmen - Aussgaben ect . Die Scheidungskosten stehen bei der Bedarfsgemeinschaftsberechnung absolut aussen vor und der nette Herr Hartz ist der Meinung , das , bei einer ehelichen Gemeinschaft , der Partner , der ein regelm.Einkommen hat , für den anderen Partner ect völlig aufkommen muss , wenn dieser den Bedarf der gesamten Familie mit seinem Einkommen decken kann .
Juchuuuuu!!!!Na und wer oder wie soll er denn bitteschön die Scheidungskosten bezahlen und warum werden die bei der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt ??Und was ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung für mich und meine Kinder , die ich nicht alleine tragen kann mit dem Kindergeld und dem Mindestunterhalt,den ich bekomme??!!Da wird er für uns voll in die Pflicht genommen aber und nun kommt der 2.te Teil :
Im Scheidungsverfahren existieren wir überhaupt nicht ??? Wie geht denn sowas ?? Wir haben auch schon an das Fasmilienministerium über die ungereimte Rechtssprechung geschrieben und um Antworten gebeten , oder ob eine Gesetzesänderung für solche Fälle nicht für einen Übergangszeitraum in Betracht käme , aber die netten Damen und Herren halten es nicht für nötig , überhaupt mal zu antworten .
Seine Nochfrau verlangt Trennungsunterhalt!! Das nach 3 Jahren !!Sie ist gegangen auf freiwilliger Basis . Er hatte damalsa alles versucht , um die Ehe zuretten ( Eheberatung ect) Sie arbeitet 16Std.die Woche und meint , wir leben in saus und braus , ist aber ihrer Bringpflicht zur Bestätigung ihrer Bedürftigkeit noch nicht nachgekommen . Das ist in der Mache , also darum geht es nicht , aber : die Tochter ist 15 Jahre alt und seine Nochfrau lässt sie oft genug über die Wochenenden alleine,fährt ohne sie 2 Wochen in Urlaub(hat aber kein Geld) fährt regelm.zu ihrem Freund in 167km Entfernung und meint , sie bräuchte nicht voll arbeiten zu gehen , weil mein Freund ja verpflichtet sei , ihr Unterhalt zu gewährleisten . Nun Frage dazu : Ab wann MUSS sie,wenn sie Gesundheitlich dazu in der Lage ist , sich wieder einen festen Vollzeitjob suchen , um sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen??
und nun Frage Nr.3: wenn mein Freund bei der Berechnung meines ALGII voll mit einbezogen wird , warum werden meine Kinder und ich jedoch bei den Berechnungen für den EHEGATTENUNTERHALT absolut aussen vor gelassen ?? Das ist doch eine Schweinerei !!?? Er soll uns , wenns reicht , von seinem Einkommen ernähren , weil wir zusammen leben , aber im Scheidungsrecht wird diese Berechnung absolut nicht mit einbezogen !!??
Das beisst sich doch die Katze in den Schwanz . Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben , das es gleichgestellt wird !!?? Man kann doch nicht auf der einen Seite von einem Menschen verlangen , das er für eine neue Partnerin und ihre Kinder voll aufkommen muss und gleichzeitig gibt es uns im Scheidungsrecht nicht und er soll , im schlimmsten Fall auch noch voll für seine Nochfrau aufkommen ????

HIIIIIIIIIIIIIILFEEEEEEEEEE

Büdde büdde

Gruss und lieben Dank im Voraus
strubbel

1 Kommentar zu „Ehe/Scheidungsrecht und neue Lebenspartnerschaft”

Gast Experte!

Also wenn die Tocher schon 15 ist dann muss sie sich nen Vollzeitjob suchen. Ansonsten wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet. Beides mindert den Unterhalt.
Der Unterhalt an die Tochter bleibt von all dem aber unberührt, auch von der Tatsache daß du zu ihm gezogen bist

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