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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seit dem 01.08.05 in meiner neuen Wohnung in einem DreiFH (Vermieter mit im Haus).

Nun habe ich am 03.05.06 ohne vorherige Absprachen oder Ankündigungen eine Mieterhöhung zum 01.08.06 (keine Gründe aufgeführt) bekommen.

Ist diese rechtens, wenn keine gesonderten terminlichen Vereinbarungen auf dem Standardmietvertrag ausgewiesen sind?

Laut Vermieter sollte jedes Quartal ein NK Abrechnung kommen, bei der die zu viel gezahlten NK direkt abgerechnet werden. Diese habe ich bis jetzt auch noch nicht gesehen, was ich allerdings auch bis jetzt nicht als störend empfand.

Welche Möglichkiten habe ich, gegen die Mieterhöhung Einspruch zu erheben, sie hinauszuzögern, ohne gleich in einen kostenintensiven Rechtsstreit zu springen?
Stichwörter: einzug + mieterhöhung + wann + zulässig

1 Kommentar zu „Ab wann nach Einzug ist Mieterhöhung zulässig”