Susanne
Was steht im Erhöhungsgesuch, nach welchem § erhöht wird?
Unabhängig davon ist die Erhöhung unwirksam, siehe
http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html[/url:906f9]
[i:906f9]Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. [/i:906f9]
Das trifft nicht zu!
Der VM kann nun alle 3 Jahre die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber nur um höchsten 20% erhöhen.
Jeder Mieterhöhung muss der Mieter zustimmen, tut er es nicht, kann der VM auf Zustimmung klagen.