Susanne
Stimmt leider nicht mehr, mit der Mietrechtsreform aus 2001 wurde das abgeschafft.
Dein Kündigungsausschluss von 2 Jahren ist wirksam, gilt aber nicht für das Sonderkündigungsrecht, wenn z.B. die Mieter erhöht wird. Möglicherweise will der Vermieter ja die Miete erhöhen, wenn Dein Freund in den Vertrag aufgenommen wird. (Achtung, aber hier unterscheiden zwischen Mieterhöhung und Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung). Will er die Miete erhöhen, soll er das schriftlich machen und Du machst dann ausdrücklich von Deinem Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung gebrauch.
Oder mit dem Vermieter sprechen, dass Du einen Nachmieter suchst, der in Deinen Vertrag eintritt, wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, sage ihm, dass Du möglicherweise die Miete nicht mehr zahlen kannst wegen Kündigung....Wenn er sich drauf einlässt suchst Du einen Nachmieter und kannst ausziehen. Achtung: auch hier die Abmachung schriftlich fixieren. Der Vermieter muss unterschreiben, dass er Dich gegen Nachmietergestellung aus dem Mietverhältnis entlässt.