Susanne
Ich würde ja gern antworten, aber mit allen Fragen kann ich nicht viel anfangen, vielleicht nochmal genauer formulieren:
Der VM kann die NK-Vorauszahlung erhöhen oder mindern nach einer NK-Abrechnung (§ 560 Abs. 4 BGB). Erst hier kann er sehen, inwiefern die Vorauszahlungen die Kosten decken. Weiterhin können die NK-Zahlungen bei Zuzug erhöht werden, falls im MV bei bestimmten Postitionen der Umlageschlüssel "Personen" vereinbart wurde.
Der VM kann weder das Tragen von Hausschuhen verlangen noch ein Rauchverbot verhängen (sollte dies im MV vereinbart sein so ist das unwirksam)- der Mieter hat in seiner Wohnung das Hausrecht!
Das Gastrecht würde ich nicht ausreizen-Du bist nicht automatisch im Recht, wenn Deine Freundin alle 6 Wochen mal woanders übernachtet. Hier geht es doch um die Nebenkosten, die nach Personenschlüssel umgelegt werden. Es hat mit dem VM nichts zu tun, es ist nur fair den anderen Bewohnern gegenüber.
Je nachdem, was in Deinem MV vereinbart wurde, gehe ich mal davon aus, dass ein einjähriger Kündigungsverzicht drin ist. Enthält er keine Nachmieterklausel, kommst Du nicht raus.