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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe zu meiner Frage hier noch nichts passendes gefunden, also:

ich bin zu meinem Lebensgefährten in sein Eigenheim gezogen. Er teilt sich mit seinem Bruder das Haus. Bruder mit Mutter unten, wir oben nebst Anbau (welcher von meinem LG vor ein paar Jahren angebaut wurde).

Er war auch schon einmal verheiratet und hat 2 Kinder aus erster Ehe.

So,.. jetzt habe ich oder ich bin dabei einiges an Geld in die Wohnung zu stecken. Neuer Zaun (ein parr Tausender), neue Küche (auch nicht ohne), generelle Renovierungskosten (das läppert sich) und nächstes Jahr wollen wir uns einen Grund- oder Kachelofen zulegen.

Jetzt zu meiner Frage:

was passiert wenn er einen tödlichen Unfall hat?? (wer Auto fährt spielt immer mit seinem Leben)

Wir haben zwar einen Mietvertrag in welchem mir ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird aber was ist mit seinen Kindern die ja die Wohnung erben?
Muß er ein Testament machen in welchem ich auch als Erbe eingesetzt werde um in der Wohnung bleiben zu können?
Wenn ich aus der Wohnung ausziehe müssen die Kinder mir meine Investitionen vergüten?
Wenn wir kein Testament machen können die Kinder mich dann aus der Wohnung schmeißen oder reicht der Mietvertrag mit dem Passus "Lebenslang"?
Oder müßten wir alle Anschaffungen die von mir bezahlt wurden/werden schriftlich festhalten mit dem Zusatz das ich dieses bei einem Auszug wieder bekomme??

Irgendwie weiß ich da keinen Rat und möchte im Fall des Falles (was hoffentlich nicht passiert) nicht auf einmal auf der STraße sitzen und die Kinder lachen sich eins ins Fäustchen.

Danke vorab

Gruss Hildi
Stichwörter: vergüten + eigenleistungen

1 Kommentar zu „Eigenleistungen vergüten?”

MagnificentMe2006

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