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Hallo!
in meiner Betriebskostenabrechnung macht der Vermieter bei den Posten Reinigungskosten, Hausdienste und Gartenpflege Eigenleistungen nach § 1 der Betriebskostenverordnung geltend. Das heißt, einerseits verweist er auf Rechnungen für eine Person, die auch tatsächlich den Garten pflegt und das Haus putzt. Zusätzlich berechnet er aber für das ganze Haus bei diesen Posten Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 1200 €. Ist das rechtlich möglich? Was für Eigenleistungen könnten gemeint sein? Und was hat es mit §1 auf sich?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Isabel