edy 20.11.2009 00:45
Hallo Pelalein ,
euer MV ist weiterhin gültig,
Der neue Eigentümer kann die Miete nur nach best.Voraussetzungen erhöhen.
z.b.nach Modernisierung oder wenn die
letzte Mieterhöhung länger als 12 Mt.her ist.
Aber dann nur bis zum gültigen Mietspiegel
bzw. der Vergleichsmiete.
Die Mieterhöhung tritt erst 3 Monate nach
Ankündigung in Kraft.
lg
edy
edy 20.11.2009 00:47
Hallo Pelalein,
und noch ein Link:
http://dittmann-wohnungsverwalter.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=370
Pelalein 20.11.2009 09:45
Hallo Edy,
vielen Dank schon mal! =)
Unsere Miete wurde noch nie erhöht und ich weiss das der neue Vermieter vor hat, dass Dach zu isolieren, aber das ist ja am 1.1. nicht geschehen.
Wie soll ich denn am besten vorgehen? Soll ich ihm sagen das ich weiss, dass er vertraglich die MV übernommen hat und wir uns über die Erhöhung noch mal unterhalten müssen, oder soll ich Kontakt zum Mieterschutzbund aufnehmen und hintenrum schon alles regeln???
edy 20.11.2009 10:09
Halo Pelalein,
siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung#Die_Mieterh.C3.B6hung_bis_zur_orts.C3.BCblichen_Vergleichsmiete
Wenn die Miete noch nie erhöht wurde
dann darf der Vermieter ( auch der neue) erhöhen.
Die Erhöhung muss euch in schriftlicher
Form zu gehen und dann nach 3 Monaten
müsst ihr erstmals die höhere Miete zahlen.
Und 10% sind angemessen.
lg
edy