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Krankenversicherung
Arbeitgeberzuschuss unverzichtbar
Auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag kann nicht verzichtet werden.
Der Fall: Der Kläger, Angestellter im öffentlichen Dienst, ließ sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und versicherte sich privat. Vom Arbeitgeber erhielt er einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Das hatte zur Folge, dass die Beihilfe zur Krankenversicherung, die ihm laut Beihilfeordnung zustand, gekürzt wurde. Deshalb verzichtete der Angestellte auf den Beitragszuschuss. Der Arbeitgeber hielt einen solchen Verzicht für unzulässig.
Das Bundessozialgericht bestätigte diese Auffassung und führte aus, dass der Arbeitnehmer nicht auf den Zuschuss verzichten kann.
Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 1998 – B 12 KR 19/97 R