Der_Mario
Das Problem bei mündlichen Vereinbarungen ist leider die Belegbarkeit. Gab es Zeugen?
kullerkeks
nein da war niemand bei.
aber er hat ja in dem brief gestern behauptet das mein freund eigenmächtig die nebenkosten um 100 euro gesenkt hat.
da er die nebenkostenabrechnung eh nicht mehr geltend machen kann,müßte das ja erledigt sein.
er kann ja jetzt nicht mehr einfach behaupten wir hätte 100 euro zuwenig miete gezahlt,wenn er behauptet wir hätten schon 100 euro zuwenig nebenkosten bezahlt.
also ich hoffe das ist jetzt irgendwie verständlich.
also da er die 100 euro zuwenig auf die nebenkosten bezogen hat kann er diese ja jetzt nicht mehr in form von miete einfordern.
das wär ja dann irgendwie doppelt.
Susanne
Grundsätzlich würde ich ihn erst einmal auf die mündliche Vereinbarung ansprechen.
kullerkeks
so die sache wird was komplizierter.
also eine zeugin gab es.
die damalige freundin meines freundes,die auch tochter des vermieters ist.
aber das problem an der sache ist das der vermieter weder mit ja noch mit nein geantwortet hat.
ich vermute er hat es wegen seiner tochter dann einfach so laufen lassen.