Susanne
Ihr habt doch sicher einen Mietvertrag? Habt Ihr den denn vor Unterschrift mal gelesen????
Ganz sicher wird der Vermieter nichts dagegen haben, im Gegenteil wird im MV unter Schönheitsreparaturen stehen, dass Ihr regelmässig dazu verpflichtet seid.
Svenner1976
Ja das ist richtig..... das mit den Schönheitsreparaturen ist dort so verankert.
Es geht aber darum das Sie will das die Wand in diesem grün bleibt und wir sie nicht weiss streichen sollen.... obwohl sie nicht nur hässlich, sondern auch schmuddellig ist.
Im Mietvertrag ist nicht verankert ob man die Wände in der Farbe streichen darf wie man möchte oder ob man erstmal die Vermieterin fragen muss welche Farbe man nimmt.