Bladder 13.06.2011 18:30
Da die Grundbucheintragung und somit der Besitzwechsel erst in 2011 stattgefunden hat, ist der Verkäufer für die BKA 2010 verantwortlich.
Die Kaution kommt vom Käufer.
Der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Mietverträge ein.