Berthelstal 19.10.2010 17:50
Sie müssen die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Wenn der Zustand schon beim Bezug der Wohnung vorhanden war, wußten Sie bereits davon und hätten die Wohnung nicht nehmen dürfen. Übrigens ist Kälte ein subjektives Empfinden. Ich heize nie meine Schlafstube und bin im Winter auch manchmal mit nur 7-8 Grad dabei. Kalte Füße im Bett sind scvhon eine schlimme Geschichte; ich zieh da extra Socken fürs Bett an.