TomaPZ
Hallo,
in diesem Zusammenhang habe ich ein ähnliches Problem. In der Abrechnung vom 24.09.2003 (Abrechung für 2002) fiel mir auf, daß mein Vermieter mir die Kosten für "Umlageausfallwagnis" direkt zugeordnet hat, anstatt sie, wie gewohnt, in den Gesamtkosten (Allgemeine Kosten) aufzuführen und dann durch die Anzahl der Parteien zu dividieren. Ich bin schon dabei einen Brief aufzusetzen. Verjährung ? Ich glaube, nicht, daß solche Ansprüche so schnell verjähren. Nicht im BGB.
Gruß
TomaPZ
Susanne
Hallo Stefan,
lt. BGB hat der VM 12 Monate Zeit abzurechnen und danach der Mieter 12 Monate Zeit, zu prüfen. Offenbar ist Dir das genau mit Ablauf der 12-Monatsfrist aufgefallen und daher ist nicht davon auszugehen, dass Du den Fehler rechtzeitig innerhalb der Frist dem VM mitgeteilt hast.
Sollte der VM noch Geld von Dir bekommen, trotzdem den Betrag, den Du offensichtlich zuviel bezahlt hast, abziehen.
Hallo TomaPZ,
Deine Prüfzeit ist schon längst abgelaufen.
TomaPZ
Hallo Susanne,
danke für die Info. Hab ich gar keine Möglichkeit mehr ? Ich habe die 2002er Rechnung "dummerweise" nicht kontrolliert, weil ich einen Verrechnungsscheck erhalten habe. Leider ist er nach meinen Berechnungen zu niedrig ausgefallen. Da muß ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen. Aber meine Vermieterin (das hab ich jetzt erst bemerkt) grenzt ihre Kosten zum Teil falsch ab und wechselt auch ihre mathematischen Methoden:
In 2002 wurde mir der Umlageaufwand direkt zugeordnet..
In all den anderen Jahren wurde er zuerst zu den Allgemeinen Kosten addiert und durch die Anzahl der Mietparteien dividiert...
Hätte mir aber schon früher auffallen müssen. Mist <!-- s --><!-- s -->