Berthelstal 25.04.2011 10:47
1. Wenn eine Hundehaltung vertraglich zugesichert wurde, dann gilt das. Ihre Mutter müsste Ihnen die Kündigung begründen. Die Begründung in diesem Fall würde ich nicht als ausreichend betrachten.
Übrigens: Gesundheitszustände gleich welcher Art sind im Mietrecht nicht vorgesehen. Damit kann man höchstens Richter beeindrucken.
Montelaverda 25.04.2011 10:58
An
Berthelstal
Jedenfalls vielen Dank!
Grüsse
Montelaverda@kabelmail.de
Bladder 25.04.2011 16:45
Es gibt einige Urteile, die eine Wohnungskündigung wegen Erkrankung der Mieter nicht zulassen.
Ein Vermieter kann einen Mietvertrag nur mit ganz bestimmten Gründen kündigen. Hier wurde kein Kündigungsgrund genannt.
Sie sollten wenn sich der Fall zuspitzt, doch mit einem Mieterverein oder RA Verbindung aufnehmen.
Montelaverda 25.04.2011 19:21
An
Bladder
Auch Ihnen ein herzliches"Dankeschön"für Ihre
Hilfe!
Grüsse
Montelaverda@kabelmail.de