Berthelstal 02.09.2009 07:29
So etwas ist mir nicht bekannt. In der Regel wird eine Kaution gefordert.
Allerdings ist eine Bürgschaft nicht gesetzwidrig und somit erlaubt.
Eine Einsichtnahme in den Mietvertrag sollte aber vor Unterschrift erfolgen.
Besser aber ohne Bürgschaft, manchmal geht das Studendenleben für Sie unerforschliche Wege, welche nicht immer Ihre Zustimmung finden.
smile30625 02.09.2009 09:08
Hallo,
dass Vermieter bei Mietern ohne nennenswertes eigenes Einkommen (Studenten, Azubis) von den Eltern Bürgschaften verlangen, ist übliche Praxis. In Ihrem Fall handelt es sich um eine rechtlich unbedenkliche, selbstschuldnerische Bürgschaft.
Allerdings darf die Summe der gestellten Sicherheiten den Gesamtbetrag von 3 Kaltmieten nicht übersteigen. Stellt also der Mieter eine Mietkaution UND eine Bürgschaft als Sicherheiten, so können Mieter und Bürge verlangen, dass der Bürge nicht über den Gesamtbetrag von 3 Monatsmieten hinaus in Anspruch genommen wird, BGH IX ZR 212/88.
Viele Grüße
smile
Lot 04.09.2009 17:53
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. wir sind mittlerweile auch ein bisschen schlauer. Wir haben vereinbart, dass die Bürgschaft gleichzeitig mit dem Mietvertrag unterzeichnet wird und die Höhe in der Bürgschaft definitiv mit aufgenommen.
Nochmals Danke