Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
petraog hat diese Frage gestellt
Hallo!
Unser Vermieter saniert das Haus ausen herum und wir müssen unsere Schüsseln entferne da er eine Zentrale Schüssel auf dem Dach anbringen will! Nun ist es so das mein Mann ausländer ist und wir viel Geld in unsere Schüssel investiert haben damit er seine Programme sehen kann! Die soll ja jetzt weg! Muss der Vermieter an die zentrale Schüssel seine Programme instelieren lassen oder wie geht das weiter?
Bitte dringend antworten!
Danke

8 Kommentare zu „Sat_schüssel”

Bladder Experte! 17.08.2011 06:54

Wie wurde denn vorher der Fernsehempfang durch den Vermieter ermöglicht?

Berthelstal Experte! 17.08.2011 07:54

Ausländern ist der Empfang von Programmen Ihres Heimatlandes zu ermöglichen. Ob das mit der neuen Gemeinschaftsschlüssel möglich ist, kann hier niemand sagen.
Das erfahren Sie beim Vermieter.
Sollte das der Fall sein, muß Ihre Schüssel weg, da der Empfang ja dann gewährleistet ist.

petraog 17.08.2011 10:43

Hallo!
Also seit wir hier wohnen und auch die mieter davor hatten immer schüssel!!
er sagt das wäre nie erlaubt nur geduldet worden!

Gotthilf Experte! 17.08.2011 11:11

Die Frage von @Bladder ist nicht beantwortet.

Liegt Kabelanschluss im Haus?

Balkonexperte Experte! 17.08.2011 11:56

Warum nicht beantwortet? Die Schüsselsammlung der Mieter soll weg, stattdessen installiert der VM eine Sammelschüssel.

Ob dann die ausländischen Programme empfangen werden können, lässt sich nicht beantworten.

Gotthilf Experte! 17.08.2011 16:19

@Balkonexperte, die Frage macht schon Sinn.

Wenn überhaupt keine Empfangsmöglichkeit vom Vermieter bereitgestellt wurde, dann kann der Vermieter nicht sagen, dass die Schüsseln der Mieter nur geduldet waren, sondern sie hatten einen Rechtsanspruch auf die eigenen Schüsseln.

Eventuell lässt sich dann je nach Alter der Schüssel ein Schadensersatzanspruch für die Mieter beim zwangsweisen Entfernen ableiten.

Dann ergibt sich noch die Frage der Umlage von Modernisierungskosten auf die Kaltmiete. Liegt schon Kabel, dann ist es nämlich keine Modernisierungsmaßnahme.

Ob sich die Frage hier allerdings stellt, kann man nach der derzeitigen Information nicht sagen aber die Sache enthält wesentlich mehr Gesichtspunkte als nur: Vermieter will...dann weg...

petraog 17.08.2011 21:22

Hallo!
Also Als wir hier eingezogen sind war von Anfang an klar das wir eine eigene Schüssel installieren müssen! Alle haben ihre eigene Schüssel also ist auch nicht anderes vorhanden! Es liegt auch kein Kabelanschluss im Haus!! Das Haus wurde seit 1975 nicht mehr renoviert oder sonst was! So langsam tut er jetzt was aber alles ohne es mit den Mietern vorher abzusprechen! Gestern kam das Schreiben das morgen die Schüsseln weg sein müssen und das Gerüst aufgebaut wird!! Ich hab ihm mitgeteilt das ich die Schüssel nicht entfernen werde das muss er übernehmen! Und wenn er keinen Asnchluss für die Ausländischen Programme stellt dann muss er unsere Schüssel wieder hinhängen! Ich hoffe ich hab damit Recht!! :-) Gruß Petra

Gotthilf Experte! 18.08.2011 14:25

Wenn Ihre Schüssel älter als 10 Jahre ist, können Sie wegen der zwamngsweisen Entfernung keinen Schadenersatz geltend machen. Ansonsten können Sie pro Jahr, welches die Schüssel jünger ist, dem Vermieter 10% des Anschaffungswertes in Rechnung stellen.

Falls mit der neuen Schüssel kein Empfang ausländischer Sender möglich ist (Heimatsender des Ehemannes) können Sie Ihre Schüssel wieder montieren.
Der Vermieter könnte dann höchstens auf dem Klageweg die Entfernung der Schüssel verlangen, er würde aber scheitern.

Tipp: Falls der Mieter nachträglich die Kosten der Modernisierung auf die Kaltmiete umlegen will, können Sie die Erhöhung ablehnen, da der Vermieter die Maßnahme 3 Monate vor Beginn der Arbeiten hätte ankündigen müssen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.