Susanne
Eine mündlichen Kündigung ist rechtlich nicht gültig. An eine Eigenbedarfskündigung sind erheblich viele Faktoren geknüpft um rechtlich einwandfrei zu sein, zumindest muss sie schriftlich vorliegen.
Du musst also gar nicht ausziehen.
Wenn Du nun aber ausziehen willst, dann musst Du entweder selbst schriftlich kündigen mit Kündigungsfrist oder mal mit dem Vermieter sprechen.
Eine Eigenbedarfskündigung bei einer Mietzeit unter einem Jahr ist zumindest m.W. gegen Treu und Glauben.
bbobble2
Eine Eigenbedarfskündigung bei einer Mietzeit unter einem Jahr ist zumindest m.W. gegen Treu und Glauben.
was heist das nun genau ??? wie gesagt ich habe eine neue wohnung und würde auch umziehen um ihm entgegenzukommen, aber wie sieht das finanzielle dazu aus ?
Susanne
Verhandlungssache!
bbobble2
da er also bis heute nicht schriftlich gekündigt hat, aber telefonisch seine tochter zum 01.04.08 hier einziehen lassen will, eine mietvertagsaufhebung mit entschädigungszahlung machen ?
Susanne
Ja. Du kannst ihm mitteilen, dass Du rein rechtlich nicht ausziehen musst. Das WARUM würde ich ihm nicht sagen...
Wenn er also Wert darauf legen sollte, dass Du zum 01.04.ausgezogen bist, biete ihm einen Aufhebungsvertrag an, wenn er Dir x TSD Euro zahlt. Den Vertrag aber nur unterschreiben, wenn Du das Geld auch hast! Der Vertrag ist auch für Dich wichtig, nachher ziehst Du aus und er verlangt weiter Miete von Dir, weil Du ja nicht gekündigt hast...
bbobble2
was wäre den eine summe die man verlangen könnte ?
Susanne
Ich finde es nachvollziehbar, die Höhe der Umzugskosten sowie die Kaution für die neue Wohnung anzusetzen.