Feffek 06.05.2009 12:50
Hi Acajou,
Hierzu gibt es ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs:
Urteil vom 29. April 2009 - VIII ZR 142/08
Lies dir dieses mal durch! An deiner Stelle würde ich den Weg zum örtlichen Mieterbund und/oder besser noch zum Fachanwalt für Miet- und Vertragsrecht gehen und den Sachverhalt schildern mit Hinweis auf das aktuelle Urteil des BGH´s! Dieser müsste dir dann genau sagen können, ob und wie hoch deine Chancen sind, rückwirkend Miete zurück zufordern.
Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!
Gruß
Feffek
Acajou 06.05.2009 13:36
Jein.
Gekündigt ist die Wohnung ja bereits. Mir geht es um eine Mietrückzahlung, da ich für mehr Quadratmeter bezahlt habe, als ich tatsächlich zur Verfügung stehen hatte.
Grüße
Feffek 06.05.2009 14:31
Dies kann dir definitiv nur ein Rechtsanwalt o. Mieterverein sagen, da hier mehrere Sachen berücksichtigt werden müssen, welche für Dich und/oder gegen dich sprechen.
Für dich sprechen z.B.:
- Urteil BGH
- Tatsächliche m²-fläche
Nicht unbedingt für dich spricht z.B.:
- Weist deine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10% unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der dich zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht." (BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 295/03 -)
=> Dir fehlt jedoch die Angabe im Mietvertrag!!! (leider). Rechtlich betrachtet ist der Auzug von Immo-Scout nicht Bestandteil deines Mietvertrages und somit anfechtbar.
Ungeachtet des Problems mit den tatsächlichen m² und der Miete, solltest du auch deine Nebenkostenabrechnungen während deiner Mietzeit berücksichtigen! Wenn dort dein Vermieter ebenfalls mit der falschen m²- Fläche abgerechnet hat, solltest du auch hier dies dringend prüfen lassen.
Generell denke ich schon, dass du im Falle eines Rechtsstreites oder im Zuge einer außergerichtlichen Einigung Geld zurückbekommst (bzgl. Problematik: m² und Nebenkostenabrechnung). Wie viel und in welcher Höhe du was wieder bekommst ist nur im Einzelfall festzustellen.
Wenn du noch guten Kontakt zu deinen alten Nachbarn hast, dann würde ich mal mit denen sprechen und herausfinden wollen, ob da ebenfalls falsche m² zugrunde gelegt werden. Wenn ja, würde dies deine Position deutlich verbessern.
Ich an deiner Stelle würde klagen!
Gruß
Feffek
Acajou 06.05.2009 16:08
Vorab schon einmal vielen Dank für deine Hilfe.
Und es sind nicht nur 10% weniger Fläche als angegeben, sondern sogar 26%. Also nicht gerade wenig.
Im Mietvertrag ist die Fläche nicht angegeben, aber in der Nebenkostenabrechnung. Vielleicht kann man das ja für das Mietverhältnis geltend machen?
Und von einem Nachbarn wurde ich erst auf das Problem aufmerksam gemacht. Selbiger hat das vor einem halben Jahr noch unter der alten Vermieterin problemlos geregelt (Sie hat die Geschäfte an ihren Schwiegersohn weitergegeben). Es scheint - zumindest in den Dachwohnungen - üblich zu sein, dass in diesem Haus zu viel berechnet wird.
Acajou 06.05.2009 16:10
Und nochmal, ich hatte noch etwas vergessen:
Ich habe bereits nächste Woche einen Termin mit dem Mieterschutzbund meiner Stadt. Da aber Kosten in Höhe von etwa 100 Euro (75 Euro Jahresbeitrag, 20 Euro Anmeldegebühr) auf mich zu kommen, wollte ich mich vorab erkundigen, ob ich denn überhaupt eine Chance auf eine Mietrückzahlung habe. Ansonsten würde es sich zum gegebenen Zeitpunkt ja nicht wirklich lohnen, die 100 Euro zu bezahlen.