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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe endlich meine NK für 2006 erhalten. Mit Schrecken musste ich feststellen, dass die Brennstoffkosten (Gas) gegenüber 2005 um satte 57% gestiegen sind, trotz dass der gesamte Verbrauch im Objekt leicht gesunken ist. Lt. meiner Vermieterin hätte der Gaslieferant (Süwag) um 19% erhöht.

Aussage der Hausverwaltung:
"... Die Erhöhung der Heizkosten ergibt sich aus einer Abgrenzungsbuchung (Kosten aus 2005 wurden im Jahr 2006 verrechnet) ..."
Über evtl. "offene Kosten aus 2005" wurde ich mit der NK für 2005 nicht informiert.

zusätzl. Anmerkung: Ich habe meine Vermieterin im vergangen Jahr, nachdem da die Brennstoffkosten bereits um 19% angestiegen sind, darauf hingewiesen, dass ich für das Folgejahr (also 2006), nur eine Erhöhung von 10% akzeptiere (..Wirtschaftlichkeit...) und Sie selbst dies Ihrem Gaslieferanten mitteilen soll.

Um was für Kosten genau es geht, ist mir leider nicht bekannt. Ich weiss nur, dass diese in der Gesamtsumme der Gaskosten enthalten sind. Die NK für 2005 sind schon längst abgerechnet und bezahlt, und auch verjährt.

Dürfen diese Kosten aus 2005 für 2006 überhaupt berechnet werden?

Weiter haben sich die Gebühren für den Kaltwasserzähler gegenüber 2005 verdoppelt. von rd. 66,- auf rd. 120,- Euro (ges. Objekt). Die Wasserzähler wurden in 2006 ausgetauscht. Vorher waren Sie im Eigentum der WEG, die neuen sind gemietet. In den vorangegangen Jahren sind die Gebühren von rd. 55,- auf die 65,- angestiegen.

Hierzu folgende Aussage der HV:
"... stehen die Wasserzähler im Eigentum der WEG wird eine Ermittlungsgebühr verrechnet, sind die Wasserzähler gemietet wird eine Ermittlungsgebühr zzgl. der Zählermiete erhoben ..."

Aus dies erscheint mir irgendwie dubios, habe aber darüber keine Ahnung ob das so richtig gehändelt wird/wurde. Fällt das evtl. auch unter den Aspekt der Pflicht des Vermieters wirtschaftlich zu handeln?

Für die hilfreichen Antworten schon mal im Voraus besten Dank.
Stichwörter: gestiegen + nk + abgrenzungsbuchung

3 Kommentare zu „NK um 57% gestiegen durch Abgrenzungsbuchung”

BK-Mann Experte!

Hallo

"... Die Erhöhung der Heizkosten ergibt sich aus einer Abgrenzungsbuchung[/b:8d990] [/quote:8d990]

Besuchen Sie Ihren Hausverwalter, und lassen Sie sich dieses nette Wort einmal erklären, und dann etwas vorrechnen, wenn Sie ihn überreden können <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> Wetten dass Sie nichts verstehen werden, was er Ihnen zu erklären versucht, weil er es höchstwahrscheinlich selbst nicht begriffen hat?

Dürfen diese Kosten aus 2005 für 2006 überhaupt berechnet werden?
[/quote:8d990]

Kurz und knapp- NEIN[/b:8d990] - da Leistungsprinzip(Zeitabgrenzungsprinzip dringend vorgeschrieben nach HeizKV)

Dies gilt aber nur, wenn der Abrechnungszeitraum für die HK-Abrechnung 01.01.06-31.12.06 ist.

Wenn der Abrechnungszeitraum z.B 01.05.05-30.04.06 ist, dürfen nur Kosten angesetz werden, die in diesem Zeitraum angefallen sind. Dies wäre in den Rechnungen bei der Hausverwaltung zu prüfen.

zusätzl. Anmerkung: Ich habe meine Vermieterin im vergangen Jahr, nachdem da die Brennstoffkosten bereits um 19% angestiegen sind, darauf hingewiesen, dass ich für das Folgejahr (also 2006), nur eine Erhöhung von 10% akzeptiere (..Wirtschaftlichkeit...) und Sie selbst dies Ihrem Gaslieferanten mitteilen soll.[/quote:8d990]

<!-- s :D --><!-- s :D --> - ich möchte mal einen Gasversorger sehen, dem dies interessiert. Der Vermieter kann an Preisänderungen der Versorger aber auch gar nichts machen, da juckt auch keine Wirtschaftlichkeit.

...sind die Wasserzähler gemietet wird eine Ermittlungsgebühr zzgl. der Zählermiete erhoben [/quote:8d990]

Korrekt

Gruß

BK-Mann

schwabehn

Herzlich Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Jupp, Abrechnungszeitraum ist immer 1.1.-31.12.
Dann werde ich mal nach der HeizKV googeln und mir den entsprechenden Paragraphen notieren.

Leider habe ich jedes Jahr das Problem, dass die NK nicht stimmt, jedes Jahr muss ich reklamieren. Jedes Jahr etwas Neues. Nur Schuld ist keiner ... Ista, HV und Vermieterin schieben sich immer gegenseitig den schwarzen Peter zu.

BK-Mann Experte!

Hallo

also, ich kann nur sagen dass ista (mit techem auf einer Ebene) nicht die schlechteste Firma ist, die HK-Abrechnungen erstellt.
Was viele nicht wissen ist, dass es zu den einzelnen Abrechnungen der Nutzer auch noch separate Abrechnungen für die Verwalter / Eigentümer gibt.
Und Ista arbeitet korrekt nach HeizKV, und nach den Zahlen, die der Verwalter dem Abrechnungsunternehmen zur Verfügung stellt wie Strom, Ölanfangsbestand, Endbestand, Zukäufe, Gasmenge, Schornsteinfegergebühren etc. Selbst die Abrechnung nach Gradtagszahlen ist absolut korrekt, falls geschätzt werden muss.
Der grobe Fehler einer HK-Abrechnung beginnt meist bei den Sachberarbeitern der Hausverwaltungen, die diese Daten weiter geben müssen.

Gruß

BK-Mann

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