Rabe 22.07.2008 14:40
Hallo SLSSurferin,
die Kaution kann Ihre Vermieterin nicht zur Deckung irgendwelcher Eventualitäten (Nebenkostennachzahlung) einbehalten. Nach erfolgter mängelfreier Wohnungsübergabe ist die Kaution inclusive Zinsen an den Mieter auszuzahlen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie im gleichen Haus eine andere Wohnung beziehen.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Grüßle Rabe