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SLSSurferin hat diese Frage gestellt
Ich wohne seit 19 Monaten in einer Wohnung die mir zum 30.09.08 wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Ich habe eine neue Wohnung im gleichen Haus gefunden und kann da zum 01.08.08 einziehen. Es müssten nur noch 2 Zimmer weiß gestrichen werden. Das Geld für die Farbe möchte sie von der Kaution einbehalten (ca. 50 €). Also müsste ich noch von meiner Vermieterin noch 550 € bekommen. Vorab will sie mir nur 250€ - 300€ geben und erst die Nebenkostenabrechnung im März nächsten Jahres abwarten. Darf sie solange das Gelb einbehalten? Vor allem ich wohne immer noch im gleihcen Haus, wobei die Nebenkosten doch über eine Verwaltung laufen. Bitte um eure Hilfe.
Stichwörter: mietkaution

1 Kommentar zu „Einbehaltung eines Teils der Mietkaution für 8 Monate ”

Rabe aktiver Benutzer 22.07.2008 14:40

Hallo SLSSurferin,

die Kaution kann Ihre Vermieterin nicht zur Deckung irgendwelcher Eventualitäten (Nebenkostennachzahlung) einbehalten. Nach erfolgter mängelfreier Wohnungsübergabe ist die Kaution inclusive Zinsen an den Mieter auszuzahlen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie im gleichen Haus eine andere Wohnung beziehen.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

Grüßle Rabe

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