Susanne
Stimmt-das ist nicht legal. Für den Fall des Falles das Schreiben schön aufbewahren!
Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung kann nur aufgrund einer Abrechnung verlangt werden.
Weiterhin ergibt auch nur eine Abrechnung die Grundlage für ggf. eine Nachzahlung.
Ich würde auf das Schreiben nicht reagieren, eine Aufforderung zu einer "Finanzspritze" in dieser Form ist rein rechtlich nicht vorgesehen. Könnte allerdings Anzeichen dafür sein, dass der VM nicht nur die eingegangenen Vorauszahlungen nicht treuhänderisch verwaltet hat, was den Tatbestand der Veruntreuung beinhaltet und wahrscheinlich in die Insolvenz schliddert....frag mal an, was Deine Kaution macht-Nachweis über die Anlage verlangen!
TJE
Hallo Susanne,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort! <!-- s --><!-- s -->
Viele Grüße
Thomas