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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen,

vor einigen Tagen setzte ich mich mit einer anderen Mietpartei an einen Tisch und wir verglichen mal die NK-Abrechnungen. Dabei ist uns aufgefallen, daß in der Abrechnung von 2005 mir eine Satellitenbenutzungsgebühr von 60 Euro in Rechnung gestellt worden ist. Der anderen Mietpartei allerdings nicht ( und die wohnen schon seit 2003 dort, ich seit 2005).
Desweiteren haben wir festgestellt, daß jeder Mietpartei im Haus ( wir sind insgesammt 4 Parteien) pro jahr51 Euro an Stromkosten für Treppenhaus und Außenbeleuchtung...heißt also insgesamt 204 Euro... in Rechnung gestellt wurden.
Der Oberclou an der ganzen Sache ist daß der Strom für Treppenhaus und Außenbeleuchtung über den Stromzähler der anderen Mietpartei läuft...
Kann doch alles nicht so richtig sein oder? Wie gesagt davon habe ich erst seit ein paar Tagen Kenntnis, kann ich denn noch was an der 2005 NK Rechnung machen?

Es ist doch richtig, daß Kosten für den Allgemeinstrom der Vermieter nachzuweisen hat oder?

Um eine Antwort wäre ich sehr verbunden.

Gruß Sabine
Stichwörter: nkabrechnung + unkenntnis + anfechten

0 Kommentare zu „NK-Abrechnung von 2005 anfechten, weil Unkenntnis?”

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